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Dresden wird Bauinvestoren stärker in Baulandentwicklung einbinden

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain stellt „Kooperatives Baulandmodell Dresden“ vor

In Zusammenarbeit mit dem „Institut für Forschung und Beratung- Quaestio“ und in Auswertung der bisherigen Erfahrungen anderer Städte hat der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften für Dresden ein Modell für eine „kooperative Baulandentwicklung“ erarbeitet. Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und der Leiter des Stadtplanungsamts, Stefan Szuggat, stellten heute, Montag, 26. November 2018, das geplante „Kooperative Baulandmodell Dresden“ der Öffentlichkeit vor: Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen müssen künftig 30 Prozent der Geschossfläche, die für Wohnen im Plangebiet vorgesehen ist, als geförderter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen errichtet werden. „Damit wollen wir für den Sozialen Wohnungsbau einen kraftvollen Impuls setzen. Die Dresdnerinnen und Dresdner erwarten von uns, dass wir für ausreichend bezahlbaren Wohnraum sorgen. Das nehmen wir ernst“, umschreibt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain seinen Ansatz. „Mit einem Anteil von 30 Prozent bewegen wir uns in einem Korridor, den viele andere bundesdeutsche Städte für sich ebenfalls gewählt haben. Einige gehen sogar höher. Private Bauherren, die weniger als vier Wohneinheiten bauen wollen, nehmen wir aus“, so Schmidt-Lamontain weiter. 

Die wachsende Stadt Dresden bringt neue, zukunftsweisende Herausforderungen mit sich, auf die Stadtentwicklung und Stadtplanung reagieren müssen. Im Fokus steht die Sicherung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum und von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie von Grünflächen in der sich verdichtenden und erwärmenden Stadt. Das „Kooperative Baulandmodell“ dient dazu, die Begünstigten einer Bauleitplanung an den durch ihr Vorhaben ausgelösten Folgekosten und -lasten angemessen zu beteiligen. Durch die kommunale Bauleitplanung werden im Regelfall neue Baurechte geschaffen, mit denen teils erhebliche Erträge aus der Plangebietsentwicklung einhergehen. Diesen stehen aber auch Lasten und Folgekosten gegenüber, die sich aus der Baulandentwicklung ergeben, wie Planungs- und Erschließungskosten, umweltbezogene Ausgleichsmaßnahmen und Kosten für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, z. B. Kindertagesstätten. „Ohne den Einsatz zusätzlicher Instrumente müssten viele dieser Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, während von den Erträgen bzw. der Wertsteigerung allein die Investoren profitieren. Das Kooperative Baulandmodell versetzt uns in die Lage, zusammenhängende Grünflächen neu anzulegen oder Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu sichern oder zu schaffen. Angebote, die die Lebensqualität für die Dresdnerinnen und Dresdner steigern“, führt Schmidt-Lamontain weiter aus. 

Der Baubürgermeister wird den Entwurf dieses Modells in Kürze in zwei „Runden Tischen“ mit Vertretern der Immobilienwirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft diskutieren. Die endgültige Fassung des „Kooperativen Baulandmodells“ wird dann dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. 

Zum rechtlichen Hintergrund: 

Dem § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zufolge besteht die Aufgabe der Bauleitplanung darin, „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial-gerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung“ zu gewährleisten. Daraus kann das Ziel abgeleitet werden, Gewinne und Lasten, die bei der Baulandentwicklung entstehen, „sozialgerecht“ zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und der Allgemeinheit zu verteilen. Das entspricht dem Grundverständnis, dass Lasten, die durch die Entwicklung eines Gebietes entstehen, nicht nur durch die Kommune, sondern auch durch die Planungsbegünstigten mitzutragen sind. Ein Teil der Erträge aus der Entwicklung des Plangebietes soll allerdings bei den Vertragspartnern verbleiben, um einen ausreichenden Anreiz für die Investitionen zu schaffen.