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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/06/pm_093.php 27.06.2017 07:50:25 Uhr 26.04.2024 06:05:23 Uhr

Mai-Steuerschätzung 2017

Steuermehreinnahmen fließen in bislang nicht finanziell untersetzte Haushaltspositionen

Der Beigeordnete für Finanzen, Personal und Recht der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Peter Lames, hat heute, Mittwoch, 21. Juni, die aktuelle Mai-Steuerschätzung für Dresden vorgestellt. So wird im laufenden Jahr 2017 mit deutlichen Steuermehreinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, gerechnet. Diese übertreffen die dem Haushaltsplan 2017/18 zugrunde liegende Prognose um 78,4 Millionen Euro. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Gewerbesteuernachzahlung eines einzelnen Unternehmens zurückzuführen und lässt sich in seiner Entwicklung nicht für die kommenden Jahre fortschreiben. Bei der Einkommensteuer für 2017 werden sich voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 9,2 Millionen Euro ergeben. Insgesamt erwartet die Landeshauptstadt Dresden über alle vier Hauptsteuerarten – Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer – in den kommenden drei Jahren stabile Einnahmen, jedoch immer unter dem Vorbehalt einer anhaltend guten Konjunktur und der Stabilität der weltwirtschaftlichen Lage.

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames betont, dass angesichts der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung weiterhin eine Finanzpolitik mit Augenmaß notwendig sei: „Vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus bei Schulen, Sportanlagen, Straßen, Verwaltungsgebäuden und anderer Infrastruktur sowie der vorhandenen Risiken im Doppelhaushalt 2017/18 haben wir keinen Spielraum für Mehrausgaben. Wir müssen sorgfältig entscheiden, damit auch in den kommenden Jahren unsere Handlungsfähigkeit erhalten bleibt“.

Hinzu kommt, dass sich die für Dresden überproportional hohen Steuermehreinnahmen der Jahre 2016 und 2017 im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten Sachsens negativ in den Schlüsselzuweisungen des Freistaates niederschlagen. In der Folge werden die Steuermehreinnahmen der Jahre 2016 und 2017 durch verminderte Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2018 und 2019 vollständig aufgezehrt.