Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/03/pm_088.php 03.04.2017 08:22:03 Uhr 26.04.2024 05:04:48 Uhr

Verwaltung schlägt Anpassung der Elternbeiträge zum 1. September 2017 vor

Forderung des Stadtrates nach Entschädigung für Eltern bei Streiks in Kitas und Horten soll über verminderte Elternbeiträge für dritte Zählkinder finanziert werden

Ab 1. September 2017 sollen in der Dresdner Kindertagesbetreuung neue Elternbeiträge gelten. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Stadtverwaltung am kommenden Montag, 3. April, an die Gremien des Stadtrates übergeben (Beschlussvorlage Nr. V1438/16). Der Vorschlag sieht eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um durchschnittlich rund 2,5 Prozent vor. Um diesen Anteil waren im Durchschnitt auch die Personal- und Sachkosten (= Betriebskosten) für die Dresdner Kitas und Horte im Jahr 2015 gestiegen. Diese waren Grundlage für die Kalkulation der neuen Beiträge. Folgende ungekürzten Elternbeiträge sollen zum 1. September in Kraft treten:

Elternbeitrag
seit 1. September 2016
Neuer Elternbeitrag
ab 1. September 2017
Veränderung
Krippe und Kindertagespflege 203,93 Euro (9 h) 212,81 Euro (9 h) + 4,35 Prozent
Kindergarten 140,79 Euro (9 h) 146,02 Euro (9 h) + 3,71 Prozent
Hort 82,24 Euro (6 h) 84,54 Euro (6 h) + 2,80 Prozent
Hort an Förderschulen 108,02 Euro (6 h) 107,16 Euro (6 h)  - 0,80 Prozent

Durch die Anpassung der Elternbeiträge an die Entwicklung der Personal- und Sachkosten rechnet die Landeshauptstadt Dresden mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 2,03 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Davon entfallen rund 591 000 Euro auf das Jahr 2017 und 1 443 000 Euro auf das Jahr 2018. Die Beträge waren durch den Stadtrat bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes eingeplant worden. Sie stehen damit nicht für zusätzliche Aufwendungen zur Verfügung.

Zusätzliche Einnahmen erwartet die Verwaltung durch eine Reduzierung der Absenkung für das dritte Zählkind von 100 auf 80 Prozent. Als sogenannte Zählkinder sind jene Kinder in der Familie anzusehen, die ebenfalls eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Waren bisher zwei Kinder in einer Kita oder Hort angemeldet, wurden alle weiteren Kinder einschließlich des dritten Zählkindes in den Einrichtungen oder der Tagespflege beitragsfrei betreut. Ab 1. September 2017 soll für das dritte Zählkind zumindest ein verminderter Elternbeitrag in Höhe von 20 Prozent des Regelbeitrages erhoben werden. Die Änderung dürfte nach internen Hochrechnungen des Amtes für Kindertagesbetreuung rund 1 500 Kinder in Dresden betreffen. Für rund 500 dieser Kinder greifen allerdings die Regelungen zum Erlass von Elternbeiträgen aus sozialen Gründen. Das vierte und alle weiteren Zählkinder sollen weiterhin von Elternbeiträgen befreit sein.

Die Stadt Dresden erwartet durch die Neuerung Mehreinnahmen von rund 400 000 Euro für die Jahre 2017/18. Diese sollen zur Deckung der erwarteten Mehraufwendungen für die Erstattung von Elternbeiträgen und als Aufwendungsersatz für die Ersatzbetreuung von Kindern verwendet werden, wenn Kitas und Horte wegen Arbeitskampfmaßnahmen schließen. Der Stadtrat hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr damit beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Elternbeitragssatzung im Streikfall vorzulegen. Ein entsprechender Satzungsentwurf (Beschlussvorlage Nr. V1565/17) wird ebenfalls am 3. April in die Gremien des Stadtrates eingebracht. Die Verwaltung rechnet mit einer Entscheidung des Stadtrates noch vor der Sommerpause.

„Mit dem Vorschlag haben wir es uns nicht leicht gemacht. Einerseits hat das Verwaltungsgericht erst kürzlich die Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung ausdrücklich bestätigt. Andererseits sind die Möglichkeiten des städtischen Haushaltes beschränkt. Bei begrenzten Mitteln können wir keine zusätzlichen Geschenke verteilen“, erläutert der für die Verwaltungsvorlagen verantwortliche Bürgermeister für Bildung und Jugend, Hartmut Vorjohann, die Rahmenbedingungen, unter denen die Vorlagen entstanden sind. Sollte sich der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung anschließen, können Eltern gezahlte Elternbeiträge zukünftig immer dann zurückverlangen, wenn städtische Kitas und Horte vorübergehend geschlossen werden müssen und den Eltern kein alternatives kommunales Betreuungsangebot unterbreitet werden kann. Dabei ist es gleich, ob die Schließung durch einen Arbeitskampf, eine Havarie oder ein Unwetter verursacht worden ist. Für jeden Tag, an dem keine Betreuung angeboten werden konnte, vermindert sich der Elternbeitrag um 1/20 des monatlich zu entrichtenden Elternbeitrages. Zusätzlich haben Eltern die Möglichkeit, ihre Mehraufwendung für eine selbst organisierte Betreuung mit einem Pauschalbetrag von zehn Euro pro Tag, maximal 200 Euro pro Kalenderjahr, gegenüber der Landeshauptstadt Dresden geltend zu machen.

Laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 7. Dezember 2016 (Az. 1 K 1768/15) führen Streiktage in Kindertagesstätten oder Horten in Dresden grundsätzlich zu keiner Rückzahlung von Elternbeiträgen. Mit der beabsichtigten Satzungsänderung werden Eltern damit neue, über das gesetzliche Maß hinausgehende, Erstattungsansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Dresden eingeräumt. Auf die Stadt kommen im Streikfall bisher nicht geplante Aufwendungen in der Größenordnung von rund 417 000 Euro zu. Erstmals ist im Jahr 2018 mit der nächsten tarifvertraglichen Auseinandersetzung zu rechnen. Um die Mittel nicht in den Budgets der kommunalen Kitas und Horten streichen zu müssen, hat sich die Verwaltung darauf verständigt, die in Dresden im Jahr 2006 eingeführte hundertprozentige Absenkung des Elternbeitrages für das dritte Zählkind abzuändern. „Der Stadtrat kann jedoch gern eine alternative Finanzierung vorschlagen. Wichtig ist, dass die erwarteten finanziellen Mehraufwendungen der Satzungsänderung gedeckt werden“, so Bürgermeister Hartmut Vorjohann.

Für alle Absenkungen und Erlasse von Elternbeiträgen in den Dresdner Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wendete die Landeshauptstadt Dresden im Jahr 2016 rund 24,5 Millionen Euro auf. „Die vorgeschlagene Änderung bedeutet lediglich einen kleinen, mit Augenmaß gefassten, Einschnitt. Ich kann Sie im Gesamtzusammenhang gesehen gut vertreten“, so Vorjohann weiter. Darüber hinaus entspricht die Reduzierung des Absenkungsbetrages für das dritte Zählkind auf 80 Prozent auch der Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände.