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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/02/pm_046.php 22.02.2017 10:30:31 Uhr 26.04.2024 18:40:12 Uhr

Geflügelpest: Sperrbezirk im gesamten Stadtgebiet Dresden verlängert

Das Geschehen der auch als Geflügelpest bezeichneten aviären Influenza im Stadtgebiet Dresden hält unvermindert an. Seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest im Sperrbezirk Dresden vom Montag, 30. Januar 2017, wurden weitere positiven Befunde des Geflügelpestvirus H5N8 bei sieben verendeten Wildvögeln durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI, nationales Referenzlabor) bestätigt. Die jüngsten Befunde bei einem Schwan an der Kiesgrube Leuben und einem Bussard aus der Nähe des Stausees Cossebaude wurden am Dienstag, 14. Februar 2017, durch das FLI nachgewiesen. Zusätzlich wurden im Dresdner Zoo eine Bergente sowie ein Rotschenkel positiv auf das hochansteckende H5N8 Virus getestet (FLI-Befund vom Dienstag, 7. Februar 2017). Bei zwei Kragenenten konnte die Landesuntersuchungsanstalt Dresden den H5-Virus nachweisen. Die Subtypisierung  durch das FLI (Befunde von Montag, 6. Februar 2017, und Dienstag, 14. Februar 2017) war wegen zu geringer Viruslast nicht möglich.

Die neu nachgewiesenen Fälle und die weiterhin angespannte Lage machen es erforderlich, dass der Sperrbezirk für das gesamte Stadtgebiet Dresden bis mindestens Donnerstag, 9. März 2017, aufrechterhalten wird. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat heute, 15. Februar 2017, eine entsprechende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest im Sperrbezirk Dresden erlassen. In Abhängigkeit von möglichen weiteren Funden kann es zu einer erneuten Verlängerung kommen. Nach Ende des Sperrbezirkes gelten die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet.

In den an Dresden angrenzenden Landkreisen (Landkreis Meißen, Landkreis Bautzen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) wurden ebenfalls Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Über Fristen und die detaillierte Eingrenzung der Gebiete geben die Landratsämter Auskunft.  Die landesweite Aufstallungspflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nach der Anordnung der Landesdirektion Sachsen vom 14. November 2016 hat bis auf weiteres Bestand. Ein Ende dieser Maßnahme ist derzeit aufgrund der aktuellen Situationen nicht absehbar. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro geahndet werden.

Kerstin Normann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes: „Wir weisen nochmals alle Dresdnerinnen und Dresdner sowie Besucher der Stadt darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet für alle Katzen und Hunde ein Freilaufverbot gilt um die Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Wir appellieren an ihr Verständnis und die Einhaltung, auch wenn dies für den Einzelnen zu Einschränkungen führt. Die Maßnahmen sind in Anbetracht der aktuellen Situation angemessen.“

Funde von verendeten Wildvögeln  im Stadtgebiet Dresden sollten der Feuerwehr unter der Rufnummer 0351-501210 gemeldet werden.