Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6360.php 13.05.2025 09:50:34 Uhr 21.05.2025 16:14:15 Uhr

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Gebäude Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist zuständig für:

Diese Aufgaben werden von Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern, Tierärzten und Sachbearbeitern wahrgenommen.

Datenschutzhinweis: Soweit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit dem Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt in Kontakt treten, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz im Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt.

Transparentmachung der Fahrtkostenkalkulation

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhebt ab dem 1. Mai 2025 Fahrtkosten für begründete Anlasskontrollen und Nachkontrollen. Die kostendeckend kalkulierten Fahrtkosten in Höhe von 5,04 Euro pro angefallene Fahrt, beinhalten alle Kosten und Aufwendungen der durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzten Fahrzeuge, welche durch die Gesamtanzahl an Einzelfahrten geteilt worden sind.

Der zugrunde gelegte Kalkulationszeitraum ist das Kalenderjahr 2024.  Die Fahrtkosten enthalten insbesondere folgende Positionen: Abschreibungen, Versicherungen, Steuern, Reparaturkosten, Miet- und Parkgebühren sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten (u. a. Reinigungen, Kraftstoff, Verbandskasten, sonstige Betriebsmittel).  Die aufgeschlüsselten Einzelkosten können auf Wunsch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden. 


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