Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6360.php 13.05.2025 09:50:34 Uhr 21.05.2025 16:14:15 Uhr |
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist zuständig für:
- den Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (gesundheitlicher Verbraucherschutz),
- den Tierschutz bei Nutz- und Heimtieren sowie
- die Tierseuchenbekämpfung (zum Beispiel Schweinepest und Tollwut).
Diese Aufgaben werden von Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern, Tierärzten und Sachbearbeitern wahrgenommen.
Datenschutzhinweis: Soweit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit dem Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt in Kontakt treten, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz im Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt.
Transparentmachung der Fahrtkostenkalkulation
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhebt ab dem 1. Mai 2025 Fahrtkosten für begründete Anlasskontrollen und Nachkontrollen. Die kostendeckend kalkulierten Fahrtkosten in Höhe von 5,04 Euro pro angefallene Fahrt, beinhalten alle Kosten und Aufwendungen der durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzten Fahrzeuge, welche durch die Gesamtanzahl an Einzelfahrten geteilt worden sind.
Der zugrunde gelegte Kalkulationszeitraum ist das Kalenderjahr 2024. Die Fahrtkosten enthalten insbesondere folgende Positionen: Abschreibungen, Versicherungen, Steuern, Reparaturkosten, Miet- und Parkgebühren sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten (u. a. Reinigungen, Kraftstoff, Verbandskasten, sonstige Betriebsmittel). Die aufgeschlüsselten Einzelkosten können auf Wunsch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.