|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/varroose-bekaempfung.php 06.05.2026 14:50:13 Uhr 11.08.2026 07:50:26 Uhr |
|
Varroose-Bekämpfung
Geänderte Rechtslage bezüglich der Meldepflicht beim Auftreten von Varroose
Die Varroose (Befall mit Varroa spp.) ist gemäß der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) vom 10. März 2026 als meldepflichtige Tierseuche eingestuft. § 3 der Verordnung legt fest, dass grundsätzlich jede Person den Verdacht auf eine Seuche oder den Nachweis einer Seuche der zuständigen Behörde zu melden hat. Die Varroose gilt als amtlich festgestellt, wenn eine ausreichend sachkundige Person (Imker, Bienensachverständiger) das Auffinden von Varroamilben in einem Bienenvolk dem VLÜA meldet.
Die Meldung kann formlos erfolgen, zwingend benötigte Angaben sind: Name des Tierhalters, Standort der Tierhaltung, Anzahl der gehaltenen Tiere (Völker) und Datum der Feststellung des Befalls. Die Meldung hat 1x je Standort zu erfolgen.
Das Veterinäramt empfiehlt, ein Varroabekämpfungskonzept in die eigene Betriebsweise zu integrieren. Dazu eignen sich beispielsweise die Entnahme der Drohnenbrut, die komplette Brutentnahme, das Bannwabenverfahren und der Einsatz von Medikamenten (Varroaziden).
Vorgaben gelten für Berufs- und Hobbyimker
Bienen zählen zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und zu den lebensmittelliefernden Tieren und egal ob Hobby- oder Berufsimker, alle Bienenhalter müssen sich an die Vorgaben halten. So gelten seit 28. Januar 2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) als auch weiterhin die EU-Verordnung 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO).
Dokumentation der verwendeten Medikamente
Die Anwendung aller zugelassenen Tierarzneimittel bei Bienen muss dokumentiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Medikament verschreibungs-, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich ist. Hierzu eignet sich ein Bestandsbuch (siehe Vorlage). Es besteht eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht. Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Medikamente dürfen nur noch entsprechend der Zulassungsbedingungen angewendet werden.
Downloads
- Varroose Merkblatt FLI (*.pdf, 227 KB)
-
Bestandsbuch Tierarzneimittel
(*.docx,
17 KB)
Bestandsbuch über die Anwendung von Tierarzneimitteln bei Bienen
Gut zu wissen
Bienen gehören zur den anzeigepflichtigen Tierarten und müssen beim Lebensmittel- und Veterinäramt gemeldet werden. Wer meldepflichtige Tiere wie Bienen hält, ist zur Zahlung von Beiträgen an die Tierseuchenkasse verpflichtet.
Kontakt
Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Besucheranschrift
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden