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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/varroose-bekaempfung.php 22.03.2024 14:36:52 Uhr 25.04.2024 20:56:17 Uhr

Varroose-Bekämpfung

Schäden in der Imkerei durch Varroamilben

Der Befall von Bienenvölkern mit Varroamilben (Varroa destructor) und deren Schadwirkung sorgt für Völkerverluste in der Imkerei. Das Veterinäramt empfiehlt, ein Varroabekämpfungskonzept in die eigene Betriebsweise zu integrieren. Dazu eignen sich beispielsweise die Entnahme der Drohnenbrut, die komplette Brutentnahme, das Bannwabenverfahren und der Einsatz von Medikamenten (Varroaziden).

Jährliche Varroabehandlung Pflicht

In Dresden wurde mittels tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Varroabehandlung vom 1. April 2015 festgelegt, dass eine jährliche Varroabehandlung im Spätsommer und Winter zu erfolgen hat (siehe unten).

Bienen landwirtschaftliche Nutztiere: Vorgaben gelten für Berufs- und Hobbyimker

Seit 28. Januar 2022 gelten sowohl das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und weiterhin die neue EU-Verordnung 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO). Bienen zählen zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und zu den lebensmittelliefernden Tieren und egal ob Hobby- oder Berufsimker, alle Bienenhalter müssen sich an die Vorgaben halten.

Dokumentation der verwendeten Medikamente

Die Anwendung aller zugelassenen Tierarzneimittel bei Bienen muss dokumentiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Medikament verschreibungs-, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich ist. Hierzu eignet sich ein Bestandsbuch (siehe Vorlage). Es besteht eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht. Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Medikamente dürfen nur noch entsprechend der Zulassungsbedingungen angewendet werden. So ist beispielweise das Träufeln und Sprühen von Oxalsäure erlaubt, aber das Verdampfen nicht. Weiterhin unzulässig ist die Schwammtuchmethode bei der Anwendung von Ameisensäure.

Bestellung von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroose

Bienenhalter können ihre Medikamentenbestellung bis zum 15. April des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden kann nur Bestellungen für die im Stadtgebiet befindlichen Bienenhaltungen entgegennehmen (Telefon: 0351-4887551, E-Mail: veterinaeramt@dresden.de). Grundlage für die Bestellung ist die Stichtagsmeldung der Bienenvölker bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Medikamente, die bestellt werden können: Ameisensäure, Thymovar (Abgabe ab 3 Völker), Oxalsäuredihydrat (Abgabe nur bei 10 Völkern möglich); eine Bestellung für ein Bienenvolk ist nicht möglich!

Die Verteilung der Medikamente erfolgt an rechtzeitig bekannt gegebenen Terminen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden. Die Abgabe der Medikamente ist für die Tierhalter kostenlos. Die Kosten übernimmt die Tierseuchenkasse.

Gut zu wissen

Bienen gehören zur den anzeigepflichtigen Tierarten und müssen beim Lebensmittel- und Veterinäramt gemeldet werden. Wer meldepflichtige Tiere wie Bienen hält, ist zur Zahlung von Beiträgen an die Tierseuchenkasse verpflichtet.

Kontakt

Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)

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