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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dioxin-pcb-meldepflichten.php 09.08.2023 12:55:51 Uhr 29.03.2024 05:48:57 Uhr

Dioxin/PCB-Meldung - Mitteilungspflicht der Lebensmittelunternehmen

Für Lebensmittelunternehmen gibt es Mitteilungs- und Übermittlungspflichten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie nach der Verordnung über Untersuchungsergebnisse zu
gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (§ 44a LFGB und MitÜbermitV). Die Erfassungstabellen und
Ausfüllhinweise zu Dioxinen und PCB finden sie auf www.bvl.bund.de.

Adressen und Ansprechpartner

Sofern sich Fragen ergeben, können sich die Lebensmittelunternehmer an das VLÜA, Oskar-Röder-Str. 8b, 01237 Dresden wenden.

Ihre Fragen richten Sie bitte per E-Mail an: veterinaeramt@dresden.de