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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/tierseuchenbekaempfung.php 28.08.2023 13:18:39 Uhr 26.04.2024 21:06:56 Uhr

Tierseuchenbekämpfung

Um Tierbestände vor Seuchen zu schützen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern, ebenso wie die Gesundheit der Verbraucher, nimmt die Abteilung Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes folgende Aufgaben wahr:

  • Amtliche Kontrollen der Tierbestände, Anordnung tierseuchenrechtlich vorgeschriebener Untersuchungsmaßnahmen, Überwachung des Verkehrs mit Tieren, tierischen Erzeugnissen einschließlich Reiseverkehr, Attestierung, Erlaubniserteilung
  • Einleitung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bei amtlicher Feststellung von Tierseuchen, z.B. die Ausweisung von Sperrgebieten
  • Für Entschädigungszahlungen für Tierverluste auf Grund von anzeigepflichtigen Tierseuchen ist die Tierseuchenkasse zuständig
  • Betriebskontrollen zur Bestandsdokumentation und Tierkennzeichnung (Cross Compliance) 
  • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren bzw. für Bienenvölker vor dem Verbringen an andere Standorte außerhalb der Stadt Dresden (Wandergenehmigung)
  • Genehmigung und Überwachung von Tierausstellungen und- börsen
  • Untersuchungen und Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Zoo- und Zirkustieren
    sowie Heimtiere zur Mitnahme im Urlaub ins Ausland (Hund, Katze, Frettchen benötigen einen EU- Heimtierausweis, alle anderen Tiere eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) - weitere Informationen finden Sie hier:
  • Überwachung von Betrieben, bei denen tierische Nebenprodukte entstehen, die tierische Nebenprodukte sammeln, lagern und verarbeiten
  • Kontrolle der Beseitigung tierkörperbeseitigungspflichtiger Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle aus Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung)
    • Entsorgung von herrenlosen toten Tieren oder Tierkörpern auf öffentlichen Straßen und Plätzen erfolgt über die Feuerwehr, Tel.: 0351-81550 (kostenlos für den Informanden)
    • Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Erzeugnissen oder Produkten über Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) Tel.: 035249-7350 (gebührenpflichtig)
  • Amtliche Überwachung nach Arzneimittelgesetz/ Rückstandskontrollplan
    • Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln in tierärztlichen Hausapotheken und landwirtschaftlichen Betrieben
    • Probennahme bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen

Gesetzliche Grundlagen