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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/haustier.php 06.09.2024 15:43:24 Uhr 10.11.2024 23:39:53 Uhr

Haustier, Urlaub mit

Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten. Die Anforderungen für den Urlaub innerhalb Europas sind in den europäischen Gesetzen festgelegt.
  • Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden viele Fragen dazu bereits ausführlich beantwortet. Die Seiten sind auch in Englisch verfügbar.

    • Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU.
    • Regelungen zur Wieder-/Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union.
    • Für die Reise in Drittländer benötigen Sie im Regelfall eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
    • Tipps zur Reiseplanung mit Tieren
    • Reisen mit Heimvögeln
    • Reisen mit Kaninchen, Hamstern und Meerschweinchen
    • Informations in English

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)

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