Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/afrikanische-schweinepest.php 08.11.2022 11:48:31 Uhr 06.02.2023 22:52:15 Uhr |
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Afrikanische Schweinepest
Schwarzwilduntersuchungen – Aktuelle Ergebnisse
Ergebnisse der Untersuchung auf Erreger der Afrikanischen Schweinepest
Formulare im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt möchte Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zum Thema ASP aus erster Hand versorgen. Über einen Infobrief werden wichtige Entscheidungen der Staatsregierung und des Landestierseuchenbekämpfungszentrums bezüglich der ASP-Bekämpfung publik gemacht. Es werden aktuelle Angaben zum Ausbruchsstand der Tierseuche übermittelt sowie Informationsblätter für bestimmte Berufs- oder Interessensgruppen. Jeder, der diesen Infobrief und damit die darin enthaltenen Meldungen erhalten möchte, kann sich unter folgendem Link anmelden:
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Sachsen
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AV Verbringungsregelung für Wildschweine in der Sperrzone I vom 03. November 2022 (*.pdf, 1 MB)
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen in der Pufferzone
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AV Verbringungsregelung für Wildschweine in der Sperrzone II vom 03. November 2022 (*.pdf, 1 MB)
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen im gefährdeten Gebiet
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ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03. November 2022
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
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ASP - Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03. November 2022
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
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Anordnung einer Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel
ASP – Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden
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Übersicht für Aufwandsentschädigung Stand 12. April 2022 (*.pdf, 574 KB)
Aufwandsentschädigung für die Erlegung und Monitoring von Wildschweinen
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Präsentation von Jägerversammlung 25. Januar 2022 (*.pdf, 2 MB)
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ASP – Festlegung des Kerngebietes in den LK Meißen und Bautzen 17. Dezember 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen und Bautzen
Afrikanische Schweinepest in Sachsen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Sie verbreitet sich schnell und führt in der Mehrzahl der Fälle zum meist qualvollen Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche. Die ASP wird nicht vom Tier auf den Menschen übertragen. Sie ist daher für den Menschen ungefährlich!
Übertragung durch Blut, Speiseabfälle, kontaminierte Geräte.
Eine Übertragung auf Haus- und Wildschweine erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte, Fahrzeuge und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome.
Vorbeugung. Das können Sie tun:
Melden Sie tote Wildschweine.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden bittet alle Bürger um erhöhte Wachsamkeit. Tot aufgefundene Wildscheine sind unter genauer Angabe des Fundortes dem VLÜA Dresden ((03 51) 4 08 05 11, veterinaeramt@dresden.de) oder der Leitstelle der Feuerwehr ((03 51) 50 12 10) zu melden. Die Jägerschaft ist angesichts der aktuellen Lage und des Verlaufes des Seuchenzuges aufgefordert vermehrtes Auftreten von Fallwild der zuständigen Behörde zu melden und durch geeignete Proben amtlich abklären zu lassen. Zusätzlich wird auf die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten vom 22. September 2021 verwiesen. Im Zuständigkeitsbereich des VLÜA Dresden erfolgt, anders als in den Landkreisen, die Abgabe der Proben wie gewohnt bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA, Jägerstraße 8/10, 01099 Dresden).
Keine Lebensmittel im Wald entsorgen.
In nicht gegarten Schweineprodukten (z.B. Haus- oder Wildschweinsalami/-schinken) bleibt das Virus der ASP über längere Zeit stabil. Über die unsachgemäße Entsorgung von entsprechenden Produkten, beispielsweise Wegwerfen von Resten an Rastplätzen, können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren. Es besteht insbesondere für die Einschleppung des Krankheitserregers über Personen und Fahrzeuge in die Wildschweinpopulation in Deutschland ein hohes Risiko. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen osteuropäischen Ländern stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.
Hausschweine vor Infektion schützen.
Wichtig ist insbesondere auch der Schutz der Hausschweinbestände vor einer Infektion mit der ASP. Die Schweinehalter sind gesetzlich zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit gemäß der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung verpflichtet und sind aufgefordert, diese Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb zu überprüfen und ggf. anzupassen. Insbesondere bei Auslauf- und Freilandhaltungen sind diese strikt einzuhalten. Der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss verhindert werden. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten. Hobby- und Minipighalter sind von den Regelungen nicht ausgenommen.
Weitere Informationen und sachdienliche Hinweise
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Steckbrief Afrikanische Schweinepest (*.pdf, 401 KB)