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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/11/pm_078.php 23.11.2015 13:33:22 Uhr 27.04.2024 09:49:12 Uhr

Masterplan Lärmminderung

Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft berät

Heute, Montag, 23. November 2015, beginnt der Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft die Beratungen zum Masterplan Lärmminderung. Der Masterplan soll als Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Dresden beschlossen werden und den Masterplan aus dem Jahr 2009 ersetzen. 

„Lärm ist ein Umweltproblem, das besonders viele Dresdnerinnen und Dresdner betrifft. Vierzigtausend von ihnen sind nachts Dauerschallpegeln von mehr als 55 Dezibel durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt, die zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen können“, sagt Bürgermeisterin Eva Jähnigen und ruft damit eines der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 in Erinnerung. 

Die Kommunalen Bürgerumfragen der letzten Jahre belegen, dass auch in der Wahrnehmung der Einwohnerinnen und Einwohner die stärkste Belastung vom Straßenverkehr ausgeht, gefolgt vom Lärm von Nachbarn und Passanten und vom Baustellenlärm. Eine geringere Rolle spielen hingegen Beeinträchtigungen durch Flug-, Schienen- und Gewerbelärm. 

Die große Lärmbetroffenheit im städtischen Ballungsraum macht es erforderlich, Schwerpunkte herauszuarbeiten, wo die Lärmbelastung vordringlich gesenkt und wie mit Hauptverkehrsstraßen umgegangen werden soll, die außerhalb des Ballungsraums liegen. Der Masterplan stellt dar, welche Grün- und Erholungsgebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Das Konzept gibt Auskunft, wie in Dresden in den kommenden Jahren eine Verringerung der gesundheitsrelevanten Verkehrslärmbelastungen erreicht werden soll. Vorschläge sind hier der Wechsel von Straßenbelag, der Ausbau von Rasengleisen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben, Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen. 

Um den differenzierten Lärmproblemen, wie sie sich auch in den Hinweisen der Bevölkerung widerspiegeln, gerecht werden zu können, sollen teilräumliche Konzepte folgen, wie eines bereits für die Äußere Neustadt vorliegt und gegenwärtig im Umweltamt eingesehen werden kann.