Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/11/pm_063.php 28.05.2015 22:52:18 Uhr 06.05.2024 22:41:16 Uhr

Einladung zum Bürgerdialog „Asyl in Dresden“ am 24. November

Die Zahl von Menschen auf der Flucht vor Folter, Tod und Vertreibung ist weltweit in den letzten drei Jahren dramatisch gestiegen. Die Bilder aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder dem Irak sind fast täglich in den Nachrichten präsent. Einen kleinen Teil der Flüchtlinge führt ihre Flucht bis Deutschland. Alle deutschen Kommunen stehen in der Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden will und muss einen Beitrag für die Unterbringung dieser Menschen leisten.

Die in der Landeshauptstadt vorhandenen Plätze in Übergangswohnheimen und Gewährleistungswohnungen sollen bis Ende 2016 auf knapp über 4000 verdoppelt werden. Diese Aufgabe lässt sich nur planvoll und in enger Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern, Kirchen und Verbänden lösen. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Bündel von Maßnahmen vorbereitet, über das der Stadtrat im Dezember 2014 entscheiden soll.

Noch vor Entscheidung des Stadtrates sollen die Planungen der Bürgerschaft vorgestellt werden. Die bereits laufenden Informationsveranstaltungen in den Ortschafts- und Ortsbeiräten stoßen auf ein deutliches Interesse der Menschen vor Ort. Mit dem Bürgerdialog „Asyl in Dresden“ soll ein weiterer Baustein im Informationskanon der Stadt hinzugefügt werden. Alle interessierten Dresdnerinnen und Dresdner sind dazu herzlich eingeladen. Bürgermeister Martin Seidel wird gemeinsam mit weiteren Gästen versuchen, alle Fragen rund um das Thema Asyl zu beantworten. Die Veranstaltung findet am Montag, 24. November 2014, von 18 bis 20 Uhr im Haus der Kirche, Festsaal 2. Obergeschoss, Hauptstraße 23, statt. Einlass ist um 17.30 Uhr. Moderiert wird die Veranstaltung von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung.

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.