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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/02/pm_059.php 29.05.2015 01:14:44 Uhr 19.05.2024 22:59:46 Uhr

Geflügelbestände stehen weiter unter Schutz

Aufstallungsverordnung zum Schutz vor der Geflügelpest bis Ende Oktober verlängert

Um Geflügelbestände weiter vor einem möglichen Eintrag des Geflügelpest-Erregers durch die heimische Wildvogelpopulation zu schützen, sind die bestehenden Schutzbestimmungen verlängert worden. Bis vorerst 31. Oktober 2007 gilt die Geflügel-Aufstallungsverordnung fort. Sie verpflichtet die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere in geschlossenen Ställen zu halten. Möglich ist auch eine Schutzvorrichtung mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge geschützten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung.

Erneut hat Dresden von der rechtlichen Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht und in einer Allgemeinverfügung die Bedingungen für die Freilandhaltung fortgeschrieben. Sie gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme eines jeweils 500 Meter breiten Streifens links und rechts der Elbe. Geflügelhalter sind wie bisher verpflichtet, die Freilandhaltung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die Allgemeinverfügung wird im Dresdner Amtsblatt Nr. 9/2007 am Donnerstag, dem 1. März 2007, veröffentlicht. Außerdem ist sie im Internet unter www.dresden.de/gefluegel abrufbar und in den Bürgerbüros und Ortschaften einzusehen. Anfragen von Geflügelhaltern beantworten die Fachleute im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden. Sie sind erreichbar unter Telefon 408 05 11, Telefax 408 05 13 und E-Mail veterinaeramt@dresden.de.

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