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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/08/c_075.php 29.05.2015 01:03:36 Uhr 12.05.2024 21:05:38 Uhr

Waldschlößchenbrücke: Widersprüche gegen gestrige Entscheidungen - Vergabe der Bauleistungen jetzt beim Verwaltungsgericht anhängig

Die gestrigen Beschlüsse des Stadtrates und die heutige Entscheidung des Regierungspräsidiums führen zu einer sehr komplizierten Sachlage. Um diese Sachlage besser nachvollziehen zu können, sind dieser Pressemitteilung alle Beschlüsse des gestrigen Abends angehängt.

In seiner Funktion als amtierender Oberbürgermeister hat Dr. Vogel gegen folgende Punkte der gestrigen Stadtratsbeschlüsse wegen Rechtswidrigkeit Widerspruch eingelegt:
Ziffer 1 des Beschlusses V1376-SR37-06 und Ziffern 2 und 4 des Beschlusses V1378-SR37-06 (die Passagen sind im Beschlusstext gefettet). In der Konsequenz bedeutet dies, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. September wieder mit diesen Tagesordnungspunkten befassen muss. Die Begründung des Widerspruchs finden Sie ebenfalls am Ende dieser Pressemitteilung.

Allerdings hat der Stadtrat den Oberbürgermeister ebenfalls beauftragt, gegen die Ersatzvornahme des RP (siehe Pressemitteilung des Regierungspräsidiums von heute) Widerspruch einzulegen und hinsichtlich der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herstellen zu lassen (siehe Ziffer 2 bis 4 des Beschlusses V1376-SR37-06). Rechtlich gesehen kann der Oberbürgermeister gegen diesen Auftrag nicht Widerspruch einlegen und wird deshalb der Aufforderung des Stadtrates nachkommen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Verwaltungsgericht entscheiden muss, ob die Vergabe der Bauleistungen in Form einer Ersatzvornahme durch das RP vollzogen werden kann, oder nicht. Erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kann also frühestens die Vergabe der Bauleistungen – und somit der Bau der Brücke – vollzogen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es keine „einfachere“ Art und Weise der Erläuterung der gestern und heute gefassten Entscheidungen gibt.

Beschlüsse des Stadtrates vom 24. August 06:
Beschlussnummer: V1376-SR37-06
Gegenstand: Beschlüsse des Stadtrates vom 20.07.2006 und 10.08.2006 zur Vergabe von Bauleistungen für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. für den Fall, dass die Bieter einer Verlängerung der Bindefrist nicht zustimmen, das Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der beantragten Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ aufzuheben;
2. gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums vom 14.08.2006, Az.21D-2214.30/62/2006-04 am 24.08.2006 Widerspruch einzulegen;
3. gegen die im Bescheid des Regierungspräsidiums vom 14.08.2006, Az.21D-2214.30/62/2006-04 unter Punkt 4 angekündigte Entscheidung und jede andere rechtsaufsichtliche Maßnahme, die auf den Vollzug der in dem Bescheid aufgeführten Vergabeentscheidungen gerichtet ist, alle Rechtsbehelfe einzulegen und gegebenenfalls das gerichtliche Verfahren einzuleiten;
4. gegen rechtsaufsichtliche Maßnahmen, die den Sofortvollzug der Vergaben zum Gegenstand haben, sofort Eilverfahren anzustrengen.

Beschlussnummer: V1378-SR37-06
Gegenstand: Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß § 24 Abs. 1 SächsGemO
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird festgestellt, dass der Antrag auf Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ rechtlich nicht vollziehbar ist, da er gegen das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verstößt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beim Regierungspräsidium Dresden gestellten Antrag auf Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ sofort zurückzuziehen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Alternativen für eine rechtlich zulässige Umsetzung des Bürgerentscheides vom 27.02.2005 zu prüfen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sofort alle Maßnahmen, einschließlich der Vertretung dieser Auffassung in gerichtlichen Verfahren, zu ergreifen, um den Bau des „Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke“ in der Form des Planfeststellungsantrages zu beenden.
5. Der Oberbürgermeister wird dringend aufgefordert, unverzüglich mit der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) über Maßnahmen zu beraten, die dazu geeignet sind, dem Ergebnis des Bürgerentscheides vom 27.02.2005 Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Erhalt des UNESCO-Welterbetitels zu sichern.
6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gespräch zwischen Vertretern der Fraktionen des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden, dem Regierungspräsidium Dresden, der Sächsischen Landeskonservatorin, dem Sächsischen Staatsminister des Innern und der Deutschen UNESCO-Kommission zu initiieren. Gegenstand des Gespräches sind die Erörterung von Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dem Ergebnis des Bürgerentscheides vom 27.02.2005 Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Erhalt des UNESCO-Welterbetitels zu sichern, sowie die Bildung eines Expertengremiums unter Beteiligung der UNESCO zur weiteren Bearbeitung der Gesprächsergebnisse.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und beim Kulturstaatsminister der Bundesrepublik Deutschland Unterstützung bei der Konsensfindung, beispielsweise durch Moderation zwischen den Beteiligten, zu erbitten. Ziel der Moderation soll sein, im Konsens zu Maßnahmen zu gelangen, die dazu geeignet sind, dem Ergebnis des Bürgerentscheides vom 27.02.2005 Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Erhalt des UNESCO-Welterbetitels zu sichern.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung am 05.09.2006 zu den Beschlusspunkten 5 bis 7 zu berichten sowie mit den Bietern für die Bauleistungen eine weitere Verlängerung der Bindefrist zu verhandeln.
9. Der Oberbürgermeister wird zur Erfüllung des Beschlusses Nr. V1368-SR36-06, Punkt 1, aufgefordert, bis spätestens zum 10.10.2006 eine Vorlage zur Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheides vorzulegen, sofern ein solcher Bürgerentscheid zum Erhalt des Welterbes erforderlich ist. Diese Vorlage soll eine konsensfähige Fragestellung zur Abänderung des Bürgerentscheides vom 27.02.2005 beinhalten, welche hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit geprüft ist. Der Oberbürgermeister wird nachdrücklich aufgefordert, zur Findung einer konsensfähigen Fragestellung mit den Fraktionen des Stadtrates Gespräche zu führen. Dazu wird unter Beachtung der Beschlusspunkte 5 bis 7 empfohlen, externe Mediatoren auf Landes- und Bundesebene in Anspruch zu nehmen.

Begründung des Widerspruchs gegen die Beschlüsse des Stadtrates:
Mit den genannten Beschlüssen wird gegen die Sperrwirkung des Bürgerentscheides „Waldschlößchenbrücke“ vom 27. Februar 2005 verstoßen. Der Bürgerentscheid verpflichtet die Landeshauptstadt Dresden, die Waldschlößchenbrücke zu bauen.
Die nunmehr gefassten Stadtratsbeschlüsse stehen in Ziffer 1 des Beschlusses V1376-SR37-06 und in den Ziffern 2 und 4 des Beschlusses V1378-SR37-06 der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Ziffer 3).
Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen werden kann (a. a. O). Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken (a. a. O).
Dies hat der Stadtrat mit den genannten Beschlüssen nicht getan. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur baulichen Umsetzung der beantragten Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ (Ziffer 1 aus V1376-SR-06) steht der Entscheidung aus dem Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005 entgegen.
Aus dem selben Grund ist den Beschlüssen zur sofortigen Zurückziehung des Antrages auf Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ (Ziffer 2 aus V1378-SR37-06) und zur Beendigung des Baus in der Form des Planfeststellungsbeschlusses (Ziffer 4 aus V1378-SR37-06) zu widersprechen.
Sofern in Ziffer 1 des Beschlusses V1378-SR36-06 eine unzutreffende Rechtsauffassung vertreten wird, braucht dieser nicht ausdrücklich widersprochen zu werden, sie entfaltet keinerlei Wirkung.
Da die Beschlüsse somit im genannten Umfang rechtwidrig sind, ist ihnen gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz SächsGemO durch den Oberbürgermeister zu widersprechen, eine erneute Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist erforderlich.

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