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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/08/c_061.php 29.05.2015 01:03:21 Uhr 10.05.2024 10:42:16 Uhr

Nach Geflügelpest-Fall im Dresdner Zoo jetzt Auflösung des Sperrbezirks

Im Zoo Dresden sind die Untersuchungen an Geflügel und anderen Vögeln mit negativem Ergebnis abgeschlossen worden. Damit gab es nach amtlicher Feststellung der Geflügelpest am 3. August 2006 keine weiteren Virusnachweise in Dresden.

Nach der Wildvogel-Geflügelpestschutz-Verordnung können erste Sperr- und Schutzmaßnahmen 21 Tage nach amtlicher Feststellung aufgehoben werden. Also wird ab Freitag, dem 25. August 2006 der Sperrbezirk (mindestens 3 Kilometer Radius) aufgelöst. Hier gelten dann die gleichen Regelungen wie für das Beobachtungsgebiet (mindestens 10 Kilometer Radius), welches voraussichtlich noch bis einschließlich
3. September 2006 aufrechterhalten werden muss.

Geflügelhalter haben im ehemaligen Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet weiterhin ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Schutzvorrichtung zu halten. Das Verbringen von Geflügel und Vögeln anderer Arten aus dem Beobachtungsgebiet ist wieder möglich. Bei Verbringungen von Geflügel, Vögeln anderer Arten oder Bruteiern innerhalb des Beobachtungsgebietes ist dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden mindestens zwei Tage vor dem Verbringen schriftlich (Fax. 408 0513, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden) anzuzeigen. Keine Sperrmaßnahmen existieren mehr für den Handel mit Erzeugnissen von Geflügel. Hunde und Katzen dürfen wieder frei umherlaufen.

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