Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/06/c_092.php 29.05.2015 01:00:35 Uhr 12.05.2024 09:45:00 Uhr

Dresden-Pass ab 1. Juli 2006 mit erweitertem Leistungsumfang

Zum 1. Juli 2007 wird ein erweiterter Leistungsumfang zum Dresden-Pass gültig. Danach erhalten Einwohner mit geringem Einkommen einen höheren Zuschuss für Dauerfahrkarten im Öffentlichen Nahverkehr der Stadt. Er beträgt statt bisher 4 Euro nun 6 Euro und wird in Form einer Wertmarke monatlich in den Sachgebieten Sozialleistungen (weitere Informationen im Internet unter www.dresden.de/wegweiser) ausgegeben. Stadt und DVB AG beteiligen sich mit jeweils 3 Euro.

Neu in den Leistungskatalog zum Dresden-Pass aufgenommen sind außerdem: der kostenlose Wohnberechtigungsschein Typ L zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung bei der WOBA Dresden GmbH und eine Leistung zur Kinder- und Jugendförderung. Danach kann Heranwachsenden im Alter von 6 bis 18 Jahren auf Antrag und gegen Vorlage des Passes die Teilnahme an bildungs- und erlebnispädagogischen Angeboten, internationalen Jugendbegegnungen und der Kinder- und Jugenderholung ermöglicht werden.

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz Dresden. Er bietet unter anderem Vergünstigungen im Nahverkehr, in Kultureinrichtungen, Sportstätten und Bädern, beim Wohnen und zur Verpflegung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten. Einen Überblick über alle Leistungen gibt die neue Richtlinie zum Dresden-Pass, die komplett im nächsten „Dresdner Amtsblatt“ am 6. Juli 2006 veröffentlicht wird.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden