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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/05/c_044.php 29.05.2015 00:58:23 Uhr 20.05.2024 17:04:53 Uhr

Schutz vor Geflügelpest

Ausnahmen von der Stallpflicht sind möglich

Zum Schutz vor der klassischen Geflügelpest gilt seit 9. Mai 2006 eine „Geflügelaufstallungsverordnung“, nach der Geflügel (Hühner, Truthühner, Perhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in Ställe gesperrt werden muss. Ergänzend dazu hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jetzt eine „Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung“ für nicht gefährdete Gebiete festgelegt. Als gefährdet gelten die Stadtgebiete 500 Meter links und rechts der Elbe, in denen keine Freilaufhaltung möglich ist. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fordert Geflügel-Halter dringend auf, soweit bisher noch nicht erfolgt, ihren Tierbestand gemäß Viehverkehrs-Verordnung anzuzeigen.

Die Ausnahmeregelung, die am 18. Mai 2006 im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht wird und auch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie in den Ortsämtern und Ort-schaftsverwaltungen eingesehen werden kann, gilt vorerst bis zum 15. August 2006.

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