Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/05/c_002.php 29.05.2015 00:57:51 Uhr 10.05.2024 03:28:09 Uhr

Stallpflicht für Geflügel verlängert

Das Veterinär- und Lebesmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden informiert die Halter von Geflügel, dass die bereits geltende Stallpflicht für die Bestände bis vorerst 15. Mai 2006 verlängert wurde. Diese bundesweite Regelung dient dem Schutz vor der Verbreitung der Klassischen Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Die Gefährdungslage bleibt angespannt.

Die Aufstallungsverordnung verpflichtet jeden, der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse besitzt, seine Tiere in geschlossenen Ställen zu halten. Ist eine Stallhaltung durch den Geflügelhalter nicht zu realisieren, müssen die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Tierbestände sind mindestens monatlich tierärztlich untersuchen zu lassen. Geflügelhalter müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich mitteilen, dass sie ihr Geflügel auf die beschriebene Art außerhalb von Ställen unterbringen und Dokumente der erfolgten tierärztlichen Untersuchung vorlegen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Anzeigepflicht gemäß Viehverkehrs-Verordnung. Danach müssen Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen und Tauben ihren Tierbestand dem Amt anzeigen, denn für die Einleitung von Schutzmaßnahmen gegen die Verschleppung der Geflügelpest ist eine genaue Bestandsaufnahme nötig. Alle Geflügelhalter haben ein Register zu führen, in dem Herkunft und Verbleib jedes Tieres zu dokumentieren sind. Bei erhöhter Verlustzahl oder dem Auftreten erheblicher Krankheitserscheinungen ist eine unverzügliche Ursachenabklärung durch einen Tierarzt zu veranlassen.

Zuwiderhandlungen gegen das Aufstallungsgebot und die Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bis zum
15. Mai 2006 sind Geflügelmärkte, -schauen, -ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen ausnahmslos verboten. Mit lebendem Geflügel darf gewerbsmäßig nur gehandelt werden, wenn die Tiere vorab in geschlossenen Ställen gehalten wurden und längstens zwei Tage vor dem Handel tierärztlich untersucht worden sind. Reisenden bleibt es grundsätzlich untersagt, Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der Europäischen Union mitzubringen. Aus Drittländern, in denen Geflügelpest aufgetreten ist, besteht zudem ein Verbot, Geflügel, andere Vögel, Federn, Jagdtrophäen oder sonstige Produkte von Vögeln einzuführen.

Wer tote Vögel im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 815 50 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Tierretter der Feuerwehr arbeiten mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu beseitigen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Beim Auffinden von mehr als einem toten Kleinvogel auf Privatgrundstücken ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Telefon 408 05 11 zu informieren.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden