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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/04/c_093.php 29.05.2015 00:57:41 Uhr 18.05.2024 13:57:30 Uhr

Neue Bedingung für Teilnahme an Vergabeverfahren der Stadt Dresden

Ab 1. Mai 2006 wird die Firmenkartei des Zentralen Vergabebüros der Stadt Dresden nicht mehr aktualisiert. Die an Ausschreibungen nach VOL (Leistungen) und VOB (Bau) interessierten Unternehmen müssen deshalb bei jeder Öffentlichen Ausschreibung, jedem Offenen Verfahren und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb alle geforderten Eignungsnachweise (aktuell und gültig) vorlegen. Anderenfalls werden sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Unternehmen können sich aber bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt Sachsen) in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Lieferungen und Leistungen sowie Bauleistungen (ULV) aufnehmen lassen. Wenn sie die Bescheinigung über die Präqualifikation der ABSt Sachsen vorlegen, müssen sie nicht bei jeder Ausschreibung die gleichen Nachweise einreichen. Die Bescheinigung gilt ein Jahr.

Die Bearbeitungsgebühr für die Präqualifikation beträgt derzeit für das erste Jahr 180 Euro, für jedes weitere Jahr 130 Euro. Sie entspricht in etwa den Kosten, die einem Unternehmen für eine einmalige Beteiligung an einer Ausschreibung entstehen. Die Präqualifikation wird von vielen öffentlichen Auftraggebern Sachsens anerkannt.

Nähere Informationen:

Zentrales Vergabebüro der Stadt Dresden

Telefon (03 51) 4 88 37 72
Fax (03 51) 2 80 24 04
E-Mail ulv@abstsachsen.de
Website www.vergabe-abc.de


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