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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/11/c_041.php 29.05.2015 00:51:24 Uhr 05.05.2024 13:23:30 Uhr

Ferienzuschüsse ab 2006 nur noch mit Dresden-Pass – Vereinfachungen für Antragsteller und Freie Träger

Zuschüsse für Ferienfahrten gewährt die Stadt nach der aktuellen Förderrichtlinie Jugendhilfe ab 2006 nur noch Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Familien mit Dresden-Pass. Der Jugendhilfeausschuss beschloss im Juli dazu eine Verwaltungsvorschrift. Die Leistungen für Sechs- bis 18-Jährige gelten außerdem nur noch für Angebote Freier Träger der Jugendhilfe.
Zur Buchung der Reise, spätestens drei Wochen vor Beginn, müssen die Eltern dem ausgewählten Freien Träger eine Kopie ihres Dresden-Passes übergeben, den sie daher rechtzeitig beantragen sollten. Beim Jugend- oder Sozialamt müssen sie sich nicht mehr vorstellen. Der Freie Träger beantragt den Ferienzuschuss beim Jugendamt und rechnet ihn dort ab.

Bisher mussten die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Zuschuss beim Sozialamt stellen. Die Bescheinigung über den bewilligten Zuschuss mussten sie beim Träger der Ferienfahrt abgeben und die Differenz zwischen Zuschuss und tatsächlichen Kosten bezahlen. Der Träger rechnete die Bescheinigungen beim Jugendamt ab. Das neue Verfahren ist einfacher für die Beteiligten.

Anspruchsberechtigt waren bisher Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, deren Familieneinkommen die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII nicht übersteigt.
Bei Familien, die einen gültigen Dresden-Pass besitzen, wurde das bei der Antragstellung Dresden-Pass bereits geprüft. Bei allen anderen Familien musste das vom Sozialamt mit dem Antrag auf Zuschuss zu einer Ferienmaßnahme erst geprüft werden.

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