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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/01/c_059.php 29.05.2015 00:38:17 Uhr 19.05.2024 18:23:19 Uhr

Wasserschutzgebiete im Themenstadtplan

Zone I ist die Wasserfassungszone, in deren Bereich jegliche Verunreinigung und Beeinträchtigung ausgeschlossen werden soll. Deshalb ist hier z. B. das Betreten nicht gestattet.
Zone II ist die engere Schutzzone unmittelbar um die Fassungszone herum. Hier muss der Schutz vor Verunreinigungen z. B. durch Viren, Bakterien sowie sonstige Verunreinigungen gewährleistet werden, die bei geringer Fließdauer und Fließstrecke zur Trinkwassergewinnungsanlage gefährlich sind. Deshalb ist in diesem Bereich eine Bebauung, insbesondere eine gewerbliche, nicht zulässig.
Die Zonen IIIA und IIIB sollen den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen wie nicht oder nur schwer abbaubare chemische Verunreinigungen gewährleisten. Die Zone IIIB ist dabei am weitesten von der Wasserfassungsanlage entfernt. Eine Bebauung ist in diesem Bereich unter entsprechenden Auflagen zulässig.

Die Schutzgebiete wurden nach dem Wassergesetz der ehemaligen DDR festgesetzt und sind nach dem aktuellen Sächsischen Wassergesetz (Sächs WG) weiterhin gültig. Neue Wasserschutzgebiete werden nach § 48 SächsWG festgesetzt.

Dresdens Wasserschutzgebiete sind als neuestes Thema der Umweltauskunft online im Themenstadtplan verfügbar. Unter www.dresden.de/umweltauskunft führt ein Link direkt zur Themenkarte Wasserschutzgebiete.
Das Wasserschutzgebiet umfasst in der Regel das gesamte Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage. Es ist in drei Zonen eingeteilt, für die je nach Zone unterschiedliche Nutzungseinschränkungen gelten:

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