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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/08/c_584.php 29.05.2015 00:30:53 Uhr 19.05.2024 04:56:08 Uhr

Umweltamt wacht über die Einhaltung der Gehölzschutzsatzung

Vielen Dresdnern liegen die Bäume in der Stadt am Herzen. Sie möchten wissen, wer Fäll- und Schnittgenehmigungen erteilt und wer Fragen dazu beantwortet. Das Umweltamt der Stadtverwaltung Dresden, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege mit dem Sachgebiet Gehölzschutz/Bauordnung/Umweltinspektion achtet darauf, dass die Gehölzschutzsatzung eingehalten wird. Die zuständigen Sachbearbeiter sind auf der Gru-naer Straße 2, 01069 Dresden, im Erdgeschoss des Bürohauses Pirnaisches Tor zu errei-chen. Die Anlaufstellen in den Ortsämtern, die bis Ende des vorigen Jahres existierten, gibt es nicht mehr.

Wer Fragen zum Baumschutz hat oder einen Fällantrag stellen möchte, wendet sich zu den Sprechzeiten an das Umweltamt. Es ist telefonisch unter 4 88 94 11 und 4 88 94 45 zu er-reichen. Fällanträge können auch per Telefax unter 4 88 94 03 oder persönlich in den Bür-gerbüros gestellt werden. Per E-Mail ist das nicht möglich, weil eine Unterschrift vorliegen muss.

Für alle Straßenbäume und Bäume in städtischen Parkanlagen ist das städtische Grünflä-chenamt zuständig. Die Ansprechpartner sind unter Telefon 4 88 70 01 und 4 88 70 60 zu erreichen. Für den Großen Garten in Dresden, den Schlosspark Pillnitz und die Zwinger-parkanlagen sind die städtischen Ämter nicht zuständig, diese Anlagen verwaltet der säch-sische Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten.

Sprechzeiten des Umweltamtes und des Grünflächenamtes:

Montag und Freitag 9 bis 12 UhrDienstag und Donnerstag 9 bis 18 UhrMittwoch geschlossen

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