Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/07/c_550.php 29.05.2015 00:30:27 Uhr 18.05.2024 11:28:29 Uhr

Stadt kommt Strandbetreiber entgegen

Cote de Sax kann noch bis 2. August betrieben werden

Die Stadt kommt dem Strandbetreiber Cote de Sax entgegen und folgt dem Vorschlag des Verwaltungsgerichts, die Genehmigung bis zum 2. August zu verlängern.

Bei einem gestrigen Ortstermin wurde festgestellt, das das Umweltamt völlig korrekt gehandelt hat. Aber auch der Betreiber der Cote de Sax hat sich insbesondere in der letzten Woche erkennbar Mühe gegeben, die im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen zu erfüllen.

Voraussetzung für die Verlängerung ist die nach wie vor gültige Entscheidung vom 3. Juni, folgende Auflagen strikt und konsequent einzuhalten: Die Elbwiesen müssen geschützt werden, die Lagerfeuerstelle muss benutzbar und das Diakonissenkrankenhaus von Nachtruhe-Störungen durch Besucher der Cote de Sax verschont bleiben. Ein entsprechendes Schreiben wurde heute an das Gericht gegeben.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden