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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_467.php 29.05.2015 00:29:24 Uhr 19.05.2024 12:35:36 Uhr

Bei Umzügen im Inland entfällt Abmeldepflicht

Seit kurzer Zeit ist bei Neuanmeldung einer Hauptwohnung keine Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnung mehr erforderlich, sofern der Umzug innerhalb Deutschlands stattfindet. Auf diese bundesweit einheitliche Regelung haben sich Bund und Länder geeinigt.

Nur wenn man ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt, besteht nach wie vor die Abmeldepflicht. Wer sich bei Inlandsumzügen trotzdem abmelden möchte, weil er zum Beispiel eine Abmeldebestätigung benötigt, hat dazu weiterhin in den Bürgerbüros der Stadt oder in der Zentralen Pass- und Meldestelle, Theaterstraße 11-13, die Möglichkeit. Die Abmeldung sowie die Bestätigung hierfür sind kostenfrei. Meldeformulare stehen auch auf www.dresden.de unter „Formulare“ zum Download bereit.

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