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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_446.php 29.05.2015 00:29:08 Uhr 09.05.2024 02:12:48 Uhr

Wahlbenachrichtigung zur Europa- und Kommunalwahl am 13. Juni 2004

In der Zeit vom 11. Mai bis 22. Mai wurden die Wahlbenachrichtigungskarten, für die Europa- und Kommunalwahl in der Landeshauptstadt Dresden am 13. Juni 2004, an alle wahlberechtigten Bürger in Dresden versendet. Nachdem Meldungen über fehlende Wahlbenachrichtigungen im Ortsteil Pieschen, Teile des Postleitzahlenbereichs 01129, die Landeshauptstadt Dresden erreichten, wurden bereits ca. 1.500 neue Wahlbenachrichtigungen in der 22. Kalenderwoche an die Bürger versendet.

In den letzten Tagen trafen erneut Meldungen über nicht zugestellte Wahlbe-nachrichtigungskarten bei der Landeshauptstadt Dresden ein. Die Stadtverwaltung hat keine Information von der Deutschen Post AG erhalten, wo die Zustellung nicht erfolgt ist. Somit ist eine erneute Zustellung an die betroffenen Wahlberechtigten nicht möglich

Für Einwohner der Stadt Dresden, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben kann dies zweierlei bedeuten:

1. Das Wahlrecht besteht, die Wahlbenachrichtigung wurde allerdings nicht zugestellt. Diese Wahlberechtigten können am Wahltag in ihrem Wahlbezirk wählen gehen. Dabei müssen sie ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
oder
2. Es besteht kein Wahlrecht und aus diesem Grund erfolgte keine Benachrichtigung. Nähere Informationen erhalten die betreffenden Einwohner unter der unten genannter Telefonnummer.

Alle Einwohner der Landeshauptstadt Dresden, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich unter 4 88 11 20 weitergehend informieren.

Wahlrecht steht grundsätzlich jedem Deutschen und EU-Bürger zu, der spätestens am Wahltag sein 18. Lebensjahr vollendet hat (bis einschließlich 13.06.1986 geborene) und seit mindestens 3 Monaten in Dresden wohnt (spätester Zuzug laut Meldung am 12. März 2004).

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