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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_444.php 29.05.2015 00:29:07 Uhr 08.05.2024 23:21:01 Uhr

Mutwillige Beschädigung von Wahlplakaten

„Der Wahlleiter für die Europa- und Kommunalwahl, Bürgermeister Detlef Sittel, informiert nochmals darüber, dass es sich bei der mutwilligen Schädigung oder Verunglimpfung von Wahlplakaten grundsätzlich um Sachbeschädigung handelt, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung setzt allerdings die Anzeige des betroffenen Eigentümers voraus.

Detlef Sittel: „Insofern kommen weder der Wahlleitung noch der Landeshauptstadt Dresden Befugnisse zu, gegen mutmaßliche Verursacher vorzugehen. Ich appelliere an die Parteien, das für den diesjährigen Wahlkampf geschlossene Fairnessabkommen zu erfüllen, in dem sich die Parteien verpflichtet haben, die Wahlwerbung des jeweiligen politischen Gegners zu akzeptieren.“

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