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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_443.php 29.05.2015 00:29:06 Uhr 08.05.2024 23:19:27 Uhr

Programm am Wahltag / Mehrheitswahl in den Ortschaften

Wahlpräsentation am Wahlsonntag
Am Wahlsonntag findet wieder die Wahlpräsentation der Landeshauptstadt Dresden statt. Jeder Interessent ist herzlich eingeladen mit dem Stadtwahlleiter Bürgermeister Sittel und weiteren Gästen den Wahltag ausklingen zu lassen. Die aktuellen Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl in Dresden werden ihnen aus erster Hand mitgeteilt. Sie können sich über die Bedeutung der Wahlen und der Ergebnisse informieren und darüber diskutieren; oder einfach nur das Abschneiden „Ihrer“ Partei feiern. Beginn ist um 18 Uhr im Plenarsaal des Rathauses Dresden, Dr.-Külz-Ring, Eingang Goldene Pforte.

Es wird damit gerechnet, dass die ersten Ergebnisse zur Europawahl ab 18:30 Uhr vorliegen werden und das vorläufige Endergebnis gegen 20:00 Uhr feststehen wird. Im Anschluss erfolgt die Auszählung der Stadtratswahl. Die ersten Wahlbezirksergebnisse werden gegen 20:00 Uhr erwartet. Und voraussichtlich gegen 23:30 Uhr wird das vorläufige Endergebnis vorliegen. Die Ergebnisse der Ortschaftsratswahlen werden zuletzt ermittelt, wobei das vorläufige Endergebnis aller Ortschaften erst gegen 0:30 Uhr des Folgetages erwartet wird. Die zum Teil großen Zeitunterschiede zwischen den ersten und letzten Ergebnissen der Wahlen ergeben sich infolge der unterschiedlich großen Wahlbezirke (Zahl der Wahlberechtigten) und der unterschiedlichen Wahlbeteiligung.

Mehrheitswahl in Altfranken, Oberwartha und Schönborn
Erstmalig erfolgt in den Ortschaften Altfranken, Oberwartha und Schönborn die Ortschaftsratswahl nach dem Prinzip der Mehrheitswahl. Wie bei der Stadtratswahl hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen, die er auf die Bewerber verteilen kann. Natürlich ist es zulässig auch nur eine oder zwei Stimmen zu verteilen. Jedoch gibt es auch Unterschiede zur Stadtratswahl.

Im Gegensatz zur Stadtratswahl darf jedem Bewerber nur eine Stimme gegeben werden, es darf also keinem Bewerber mehr als eine Stimme gegeben werden! Wenn ein Bewerber mehrere Stimmen erhält ist der Stimmzettel ungültig!
Deutlich wird das auch auf dem Wahlzettel - hinter jedem Bewerber steht nur ein Kreis.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass neben den Kandidaten des Wahlvorschlages drei leere Zeilen auf die Stimmzettel gedruckt sind. In diese Zeilen können die Wähler bis zu drei eigene Kandidatenvorschläge eintragen, wobei ein Vorschlag einer abgegebenen Stimme entspricht.

Die vom Wähler selbst vorgeschlagenen Kandidaten müssen jedoch eindeutig bestimmbar sein, dazu muss der Vor- und Familienname sowie weitere Daten (z. B. Geburtsdatum und/oder Anschrift) angegeben werden. Diese Personen müssen wählbar sein, d. h. Deutsche oder EU-Bürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind (bis einschließlich 13.06.1986 Geborene) und seit mindestens dem 12.03.2004 in der Ortschaft wohnen.

In den anderen Ortschaften erfolgen die Wahlen entsprechend der Stadtratswahl.

Zum Schluss eine Bitte des Wahlleiters: „Gehen Sie wählen!“

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