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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/03/c_243.php 29.05.2015 00:26:33 Uhr 18.05.2024 14:27:59 Uhr

Erfolgreicher Workshop zu Leitlinien für die Behindertenarbeit in Dresden

Etwa 90 Bürgerinnen und Bürger, darunter behinderte Menschen, Eltern behinderter Kinder und Träger verschiedener Hilfsangebote diskutierten auf Einladung der Landeshauptstadt Anfang März über Leitlinien für die Behindertenarbeit in Dresden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. Dresden, angeregt von Sozialbürgermeister Tobias Kogge, entwickelte vorab fünf Leitlinien für die Behindertenarbeit auf den Gebieten Arbeit, Freizeit, Wohnen, Schule und Bildung. Jede Leitlinie stand im Mittelpunkt eines Workshops. Die Teilnehmer brachten ihre eigenen Vorstellungen und Erfahrungen ein.
Das Ergebnis der Workshops: Modifizierte Leitlinien, entstanden in öffentlicher Diskussion werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Eine entsprechende Vorlage wird vorbereitet und voraussichtlich im Mai 2004 auf der Tagesordnung im Stadtrat stehen.

Ausbau ambulanter Angebote: wie z. B. Frühförderung, familienentlastende und familienunterstützende Dienste, Kurzzeitbetreuung, ambulant betreutes Wohnen, Assistenzdienste, Integrationshilfen, Beratung und Krisenintervention,

bedarfsgerechte Angebotsvielfalt: das heißt Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten entsprechend des individuellen Bedarfs der behinderten Menschen, Berücksichtigung der Verschiedenheit der Behinderungen,

konsequente barrierefreie Stadtentwicklung: für alle Menschen zugängliche öffentliche Gebäude und Anlagen, für jeden nutzbarer öffentlicher Verkehrsraum und ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr),

Stärkung des Selbsthilfepotenzials: Aufbau Trägerübergreifender Strukturen, Vernet-zung von Angeboten, Information über Angebote, Beratung und Anleitung behinderter Menschen durch Selbstbetroffene, Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit, Mitsprache an entscheidungsrelevanten Stellen,

Bekenntnis zur Vorrangigkeit der Integration ein Leben lang in allen Lebensbereichen: wohnortnahe Angebote und individuelle Hilfen, Integration in Schule, Freizeit, Arbeit.

Wofür Leitlinien für die Behindertenarbeit?
In Dresden leben ca. 52.000 Menschen mit Behinderungen. Die Behindertenhilfe hat die Aufgabe, ihnen Hilfen anzubieten, die es ermöglichen, gleichberechtigt am Leben in Dresden teilzuhaben. Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen haben ein Recht auf Gleichbehandlung, Selbstbestimmung und Eingliederung.
Leitlinien sind dafür und für das Handeln der Verwaltung eine wichtige Grundlage. Sie setzen Prioritäten, helfen bei Entscheidungen für die Behindertenhilfe, entsprechend der jeweiligen Haushaltsplanungen und bei der Weiterentwicklung der Behindertenarbeit der Landeshauptstadt Dresden.

Wie ist der Ist-Stand einzuschätzen?
Die Strukturen in Dresden für die verschiedenen Formen der Behindertenhilfe haben sich bewährt und sind eine gute Basis für die weitere Entwicklung: vier Beratungsstellen, fünf Begegnungsstätten, vier Selbsthilfegruppen und fünf ambulant mobile Dienste werden von der Stadt gefördert.
Frühförderungseinrichtungen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten werden bedarfsgerecht vorgehalten. In der behindertengerechten Gestaltung von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kultureinrichtungen und des ÖPNV werden jährlich Fortschritte erzielt. Zum Ausgleich der noch nicht vollständig ausgeräumten Barrieren im ÖPNV wird weiterhin der Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen aufrechterhalten.

Welche Mittel stehen eigentlich für die Dresdner Behindertenarbeit zur Verfügung?
Im zur Zeit noch nicht genehmigten Haushaltsplanentwurf sind im Zuwendungsbereich Mittel in Höhe von 874.200 Euro, einschließlich Schwerbehindertenfahrdienst für die Behindertenarbeit und 1.129.300 Euro für Eingliederungshilfe für behinderte Menschen veranschlagt. Behindertenarbeit wird außerdem mittelbar - über die Umlage an den Landeswohlfahrtsverband (Zuständigkeit für stationäre und teilstationäre Hilfen) - finanziert.

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