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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/02/c_097.php 29.05.2015 00:24:34 Uhr 18.05.2024 10:29:09 Uhr

Landeshauptstadt fördert Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

In der Beschlussfassung zum Mustervertrag wird empfohlen, diesen auch in städtischen Unternehmen anzuwenden, an denen die Landeshauptstadt unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen hält. So wird Rechtssicherheit für potentielle Anlagenbetreiber geschaffen. Dies wird sich positiv auf das jeweilige Finanzierungsmodell auswirken, da eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren Amortisationszyklen planbar macht. Es ist zu hoffen, dass das novellierte Erneuerbare Energiegesetz und die neue Vertragslösung in Dresden Schwung in die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien bringt. Der öffentlichen Hand kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Mit der Anwendung des Mustervertrages gibt sie ein vernehmbares Signal für die solare Zukunft, dem sicher auch die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen im Privatsektor folgen wird.

Obwohl das Aufstellen von Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Objekte grundsätzlich genehmigungsfrei ist, müssen diese dennoch der Sächsischen Bauordnung und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie etwa dem Denkmalschutzgesetz entsprechen.

Mustervertrag regelt kostenfreie Nutzung auf städtischen Gebäuden
Der jetzt vom Verwaltungsvorstand bestätigte Mustervertrag regelt die Gestattung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden mit Betreibern unterschiedlicher Rechtsformen. Zur Beförderung des Anliegens durch die Landeshauptstadt Dresden wird grundsätzlich für die Dachnutzung kein Entgelt erhoben. Aufwendungen zum Errichten und Betreiben der Anlagen sowie für deren späteres Beseitigen obliegen dem Betreiber.

Sollten konkurrierende Dachnutzungsanträge vorliegen, unterbreitet der Verein Lokale Agenda für Dresden e. V. dem Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt eine Empfehlung. Der Zuschlag wird dann unter Berücksichtigung folgender Kriterien erteilt:
· Innovation,
· Förderung ortsansässiger Unternehmen,
· absehbar stabile und belastbare Struktur sowie Solvenz des Vertragpartners,
· Effektivität, wobei der jeweils größeren, leistungsfähigeren Anlage der Vorrang gebühren soll,
· Bürgerbeteiligung und Einbindung in ein pädagogisches Konzept sowie
· Vermittlung des Anliegens über Öffentlichkeitsarbeit und Marketing.

Mit dem Beitritt zum Klimabündnis im Jahre 1994 und der Unterschrift unter die Heidelberg-Deklaration zum Klimaschutz 1995 hat sich die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, ihren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen zu leisten. Im ersten CO2-Bericht und im kommunalen CO2-Rahmenprogramm von 1998 wurden Empfehlungen zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien abgegeben. Insbesondere die Heidelberg-Deklaration verpflichtet zu unmittelbaren Handlungen einschließlich der Schaffung finanzieller Anreize.

In Dresden wurden erste Photovoltaikanlagen auf Dächern von Schulen (siehe Anlage) und Kindereinrichtungen errichtet, was vor allem dem Engagement der DREWAG und des Lokale Agenda 21 für Dresden e. V., unterstützt durch die Landeshauptstadt und dem Einbringen privaten Kapitals zu verdanken ist. Hier wird zukunftsfähige Energiegewinnung mit pädagogischen Anliegen verbunden.

Der Photovoltaik als Zukunftstechnologie kommt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung örtlicher mittelständischer Betriebe auf dem Gebiet der Solartechnik, der Technologieförderung sowie des Ressourcenschutzes eine wachsende Bedeutung zu. Die Neuregelungen des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) berücksichtigt dies.

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