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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/12/c_1076.php 29.05.2015 00:23:11 Uhr 07.05.2024 22:15:46 Uhr

Vierte Ausgabe des Mietspiegels erschienen

Die seit Jahren bewährte Form des Dresdner Mietspiegels ist in seiner vierten Ausgabe erschienen. Damit liegt für die Dresdner ab 1. Januar 2004 für die nächsten zwei Jahre wieder ein qualifizierter Mietspiegel vor.Für diesen Status des qualifizierten Mietspiegels gilt die Vermutung, dass die angeführten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Damit hat der Mietspiegel eine Beweisfunktion bei Mietpreisstreitigkeiten. Bei einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter die Angaben zur Wohnung aus dem qualifizierten Mietspiegel auch dann mitteilen, wenn er sein Erhöhungsverlangen auf eine andere Begründung stützt. Damit wird jedes Mieterhöhungsverlangen letztlich an den Werten des Mietspiegels gemessen.

Diese besondere Qualität des Dresdner Mietspiegels ist auch vom Amtsgericht Dresden anerkannt. Es hat durch Urteil festgestellt, dass der Dresdner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, weil er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurde.

Die in der Tabelle ausgewiesenen Mietpreise beruhen auf einer repräsentativen Stichprobe des Mietwohnungsbestandes der Landeshauptstadt Dresden und stellen die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage der in den letzten vier Jahren in Dresden vereinbarten oder geänderten Mieten dar.

Eine Projektgruppe, bestehend aus den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter, Richtern des Amtsgerichtes und Ämtern der Landeshauptstadt Dresden, begleitete und unterstützte, wie bereits in der Vergangenheit, die Erarbeitung des Mietspiegels. Entsprechend den mietrechtlichen Vorgaben ist ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren neu zu erarbeiten. Der letzte Mietspiegel war neu aufgestellt worden. So konnte diesmal, beim vierten Mietspiegel, erstmals eine Anpassung mit einer Stichprobe vorgenommen werden.Dies erforderte, methodisch neue Wege zu beschreiten.

So wurden die Daten diesmal durch Vermieterbefragung und durch die kostengünstige Form der schriftlichen Mieterbefragung gewonnen. Unter Leitung von Prof. Dr. W. Killisch, Leiter des Lehrstuhls für Allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeografie der TU Dresden, wurde der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet.Für die Mietspiegeltabelle 2004 sind dafür 4 120 Datensätze eingegangen. Erhoben wurden die zum 1. Juli 2003 gezahlten Mieten in Euro.

Auch die diesjährige Auswertung der Daten bestätigt den Trend der vergangenen Jahre zu rückläufigen Mieten in bestimmten Segmenten. Diese Tendenz zeigt sich besonders in der Ausstattungsklasse 5 der Baualtersklasse bis 1918, 1919 bis 1945 und nach 1990.In anderen Teilen führten vor allem weitere Modernisierungsmaßnahmen zu leicht ansteigenden Mieten.

Die ausführliche Mietspiegelbroschüre mit Erläuterungen, Definitionen, Wohnlagekarte und —beschreibung kann zum Preis von 2,50 Euro ab 17. Dezember in allen Rathäusern, Ortsämtern und beim Mieterverein Dresden/Umgebung e. V. käuflich erworben werden. Die Mietspiegeltabelle kann auch im Internet unter www.dresden.de abgerufen werden.
Die Stadt bietet auch Beratung zu Fragen des Mietspiegels und zum Statistischen Verfahren unter nachfolgenden Servicetelefonen an: Landeshauptstadt Dresden
Fragen zu Mietpreisangelegenheiten:
Sozialamt - Abteilung Wohnen
Junghansstr. 2
01277 Dresden
Telefon: (0351) 488 1283
Telefax: (0351) 488 1293
E-Mail: wohnen@dresden.de
Fragen zum Statistischen Verfahren:
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