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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/12/c_1042.php 29.05.2015 00:22:44 Uhr 06.05.2024 09:55:15 Uhr

Neue Satzungen für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen legt jetzt zwei neue Satzungen für die Dresdner Kinderkrippen, Kindergärten und Horte vor. Bisher waren die Grundsätze für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege und die dafür erhobenen Gebühren in einer gemeinsamen Satzung unter dem Titel „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege“ zusammengefasst.

Jetzt wird die Trennung in eine „Satzung zur Förderung von Kindern in Kindereinrichtungen und in Tagespflege“ und eine „Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“ vorgeschlagen. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen erwartet von diesem Schritt eine flexible Handhabung der Themen und kann so schnell auf rechtliche und politische Entscheidungen reagieren. So ist beispielweise die Höhe der Betreuungsgebühren gesetzlich geregelt und wird jährlich abhängig von den Betriebskosten der Einrichtungen berechnet. Mit einer Gebührensatzung ist das Anpassen der Gebühren schnell und transparent möglich.

In die „Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege“ sind Bestimmungen aufgenommen, die bisher in den jeweiligen Hausordnungen der Tageseinrichtungen unterschiedlich geregelt waren. Damit werden einheitliche Qualitäts- und Leistungsstandards geschaffen, auf deren Grundlage die Einrichtungen individuelle Regelungen treffen können. So regelt die Satzung Aufnahmebedingungen, Öffnungs- und Betreuungszeiten sowie die An- und Abmeldeprozedur. Die Satzung beschreibt darüber hinaus auch die Bedingungen unter denen die Betreuung von Kindern außerhalb der Heimatgemeinde erfolgt und auf welcher Grundlage Betreuungsgebühren erhoben werden. Darüber hinaus ist die Elternmitwirkung, die Datenerhebung und der Versicherungsschutz enthalten.

Die „Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“ regelt die Gebühren für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort. Es gibt eine Grundgebühr für Familien, eine ermäßigte Gebühr für allein Erziehende und die Geschwisterermäßigung. Das Sächsische Kindertagesstätten-Gesetz legt fest, das die Betriebskosten für die Krippe in Höhe von bis zu 23 Prozent und für den Kindergarten und Hort in Höhe von bis zu 30 Prozent als Betreuungsgebühr für die Eltern umzulegen sind. Zu den in die Gebührenberechnung einfließenden Betriebkosten zählen die Personalkosten und die Sachkosten unterschieden in Krippe, Kindergarten und Hort. Die für 2004 festgelegten Gebühren basieren auf den Betriebskosten des Jahres 2002, veröffentlicht am 18. September 2003 im Dresdner Amtsblatt.

Kinderkrippe
Die Betriebskosten 2002 für den 9-Stunden-Platz im Monat in einer Kinderkrippe setzten sich zusammen aus 571,04 Euro Personalkosten und 200,59 Euro Sachkosten. Ein Krippenplatz kostet also insgesamt 771,63 Euro. Die Eltern zahlen davon entsprechend der gesetzlichen Vorgaben 23 Prozent, also 177,47 Euro ( bisher 180,00 Euro) im kommenden Jahr. Die Krip-pengebühr sinkt also leicht, weil es im Vergleich zum Vorjahr eine Betriebskosteneinsparung in Höhe von 16,51 Euro gab. Die restlichen Betriebskosten finanziert das Land mit 134,58 Euro und die Stadt mit 457,05 Euro pro Monat.

Kindergarten
Ein Kindergartenplatz kostet die Eltern 2004 für eine 9-Stunden-Betreuung monatlich 114,32 Euro (bisher 108,00 Euro). Das entspricht 30 Prozent von 381,08 Euro Betriebskosten pro Kindergartenplatz im Monat. Hier werden 263,65 Euro Personalkosten und 117,43 Euro Sachkosten zu Grunde gelegt. Ein Kindergartenplatz in Dresden wird vom Land mit 134,58 Euro und von der Landeshauptstadt mit 138,50 Euro bezuschusst.

Hort
Die 6-Stunden-Betreuung im Hort wird im kommenden Jahr 72,47 Euro (bisher 65,00 Euro) kosten. Das entspricht 30 Prozent der 241,57 Euro Betriebskosten pro Hortplatz im Monat. Hier schlagen Personalkosten in Höhe von 154,78 Euro und Sachkosten in Höhe von 86,79 Euro zu Buche. Für einen Hortplatz zahlt das Land Sachsen 89,72 Euro und die Stadt Dresden 86,85 Euro im Monat.

Die Satzung wird voraussichtlich am 11.12.2003 durch den Stadtrat beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.12.2003 wird sie rechtskräftig. Danach erhalten die Eltern die neuen Bescheide.

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