Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/10/c_846.php 29.05.2015 00:20:13 Uhr 07.05.2024 11:31:25 Uhr

„Dresdner Rathaus verschenkt 30 Millionen Euro!“

Presseerklärung von Bürgermeister Hartmut Vorjohann, Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Liegenschaften

Der Bund der Steuerzahler hat am 30. September 2003 sein neues Schwarzbuch veröffentlicht, in dem gegenüber der Landeshauptstadt Dresden der Vorwurf erhoben wird, dass das Rathaus 30 Mio. EUR verschenke.

Hierzu erklärt die Landeshauptstadt Dresden: Diese Aussage ist falsch und grob fahrlässig. Die Landeshauptstadt Dresden verschenkt weder Geld, noch verzichtet sie gegenüber ihren Steuerschuldnern und Gebührenschuldnern auf Geld. Bei dem hier dargestellten Vorgang handelt es sich um eine reine buchhalterische Bereinigung der offenen Forderungen der Landeshauptstadt, die unmittelbar nach außen gegenüber den Schuldnern keine Außenwirkung haben wird. Dieser Vorgang ist zu vergleichen mit einer Bilanzbereinigung in einem privaten Unternehmen.

Weiterhin ist falsch, dass die offenen Forderungen abgeschrieben wurden, weil entweder die Bescheide verjährt waren oder die Schuldner insolvent sind. Tatsächlich machen Verjährungsfälle lediglich 3 Prozent der Gesamtsumme der nun abgeschriebenen Forderungen aus. Richtig ist leider, dass die Landeshauptstadt Dresden genau wie viele private Unternehmen das Problem hat, dass offene Forderungen infolge von Firmeninsolvenzen und Zahlungsschwierigkeiten privater Haushalte nicht einbringbar sind. Während jedoch jedes private Unternehmen bei drohenden Forderungsausfällen gehalten ist, sofortige Abschreibungen auf diese Forderungen vorzunehmen, ist dies bei der Landeshauptstadt Dresden in den vergangenen Jahren im Interesse ausgeglichener Jahresabschlüsse zum Teil zu spät und in einem zu geringen Umfang vorgenommen worden. Diese Bereinigung der Forderungsbestände hat die Landeshauptstadt Dresden nunmehr nachträglich und für die zurückliegenden Jahre auf einmal vorgenommen. Es handelt sich dabei um Forderungen, die zum Teil bis in die frühen 90er Jahre zurückreichen.

Richtig an der Darstellung des Bundes der Steuerzahler ist, dass mit der Einführung einer neuen Software für das Rechnungswesen in den Jahren 2001 und 2002 massive Schwierigkeiten im automatisierten, elektronisch gestützten Mahnwesen auftraten. Diese Schwierigkeiten sind seit Ende 2002 beseitigt. Durch die manuelle Bearbeitung von ausgewählten Einzelfällen konnte aber auch in den Jahren 2001 und 2002 drohende Verjährung verhindert werden. Seit Anfang dieses Jahres werden nunmehr alle offenen Forderungsbestände zeitnah gemahnt und zur Vollstreckung übergeben. Die entstandenen Zinsverluste sind nicht zu bestreiten. Die Behauptung aber, die Stadt verschenke 30 Mio. EUR ist fahrlässig, nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sich allgemein verschlechternden Zahlungsmoral.

Die Landeshauptstadt Dresden stimmt dem Bund der Steuerzahler zu 100 Prozent zu, dass es zur Steuergerechtigkeit dazugehört, dass fällige Abgaben zeitnah beigetrieben und die Schuldner gleichmäßig bei der Zahlung der Mahnungen behandelt werden. Ergänzend fügt die Landeshauptstadt Dresden hinzu: Sowohl Stadt als auch Handwerksbetriebe und Unternehmen würden alle miteinander besser dastehen, wenn sich die Zahlungsmoral im Land insgesamt etwas disziplinierter darstellen würde. Dies schließt die legitime Auseinandersetzung im Einzelfall über die Berechtigung einer zu zahlenden Rechnung, eines Bescheides oder einer Mahnung selbstverständlich nicht aus.

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