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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/09/c_796.php 29.05.2015 00:19:29 Uhr 18.05.2024 13:16:48 Uhr

Integrationsvereinbarung im Dresdner Rathaus unterzeichnet

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden, so besagt es Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetztes. Das am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) soll diese Forderung mit Leben erfüllen.

Mit der heute von Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, der Schwerbehindertenvertretung und der Vorsitzenden des Personalrates unterzeichneten Integrationsvereinbarung liegt in der Landeshauptstadt Dresden jetzt eine neue gemeinsame Hand-lungsgrundlage zur Teilnahme schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (gemäß Paragraf 83 des SGB IX ) vor.

Die Integrationsvereinbarung regelt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Festgelegt ist hier so z. B. die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Qualifizierung und die Arbeitszeit. Die Vereinbarung enthält aber auch Regelungen zur Prävention. Es ist besonders wichtig, Vorgesetzte und Mitarbeiter hinsichtlich der Zusammenarbeit mit behinderten Menschen zu sensibilisieren, um eventuelle nachteilige Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Die Integrationsvereinbarung dokumentiert positiv die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. In der Landeshauptstadt sind auf 6,67 Prozent aller Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt, insgesamt zurzeit 489 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die heute unterzeichnete Vereinbarung gilt für den Zeitraum von zwei Jahren und löst die bisherige “Dienstordnung zur Förderung und Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landeshauptstadt Dresden” vom 12. Dezember 1994 ab.

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