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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/07/c_578.php 29.05.2015 00:11:51 Uhr 12.05.2024 04:31:50 Uhr

Antragsfrist für SED-Opfer endet am 31.12. 2003

Die Antragsfrist für Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz, das durch SED-Unrecht verursachte Nachteile ausgleicht, endet zum Jahresende 2003. Das Gesetz ist die Grundlage dafür, dass rentenwirksame Nachteile für jene Menschen ausbleiben, die zu DDR-Zeiten in Ausbildung und Beruf aus ideologischen Gründen behindert wurden („Karriereknick“). Die berufliche Rehabilitierung knüpft an die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung an, sofern ein entsprechender Antrag vorliegt. SED-Opfer, die sich nicht sicher sind, ob eine Rehabilitierung bereits erfolgt ist, können dies anhand des Kontoklärungs- bzw. Rentenbescheides prüfen.

Unterstützung in dieser Sache bietet die Abteilung Versicherungssamtsangelegenheiten des Ordnungsamtes in der Theaterstraße 13, Telefon 4 88 58 01.

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