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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3603.php 28.05.2015 23:56:50 Uhr 07.05.2024 03:04:19 Uhr

Weiter Hilfe für Unternehmen

Hochwassergeschädigte Dresdener Unternehmen können seit Sonntag (1.09.2002) im Lichthof des Rathauses am Dr.-Külz-Ring weitere finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden beantragen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Händler, Handwerker, Selbständige und andere Dienstleistungsanbieter können bereits seit 22.08. eine Soforthilfe des Freistaates von 500 EUR/Arbeitsplatz und bis zu 40 Prozent der Schadenshöhe in Anspruch nehmen.

Betroffene Unternehmen können ebenfalls seit diesem Sonntag die Zuschüsse aus dem neuen Hilfeprogramm des Bundes im Lichthof des Rathaus beantragen. Dieses Programm beinhaltet Zuwendungen bis 50 Prozent der Schadenshöhe und kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Händlern, Handwerkern, Selbständigen und anderen Dienstleistungsanbietern in Anspruch genommen werden. Mit diesen Mitteln kann die Reparatur an Gebäuden und Einrichtungen, der Neukauf von Maschinen und Anlagen und das Auffüllen des zerstörten Warenlagers finanziert werden.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung der Stadt Dresden 5,3 Millionen EURO Soforthilfe zur Verfügung gestellt, von denen 4 Millionen EURO für hochwassergeschädigte Unternehmen vorgesehen sind. Die Auszahlung - 1000 EURO pro Unternehmen - wird an den Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank für die Soforthilfe des Freistaates gebunden und erfolgt bei Vorlage des Originals des Bewilligungsbescheids per Überweisung oder bar, ebenfalls im Lichthof des Rathauses, bis 14 Tage nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids.

Für eine kompetente Beratung stehen weiterhin die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes für Wirtschaftsförderung, unterstützt durch Mitarbeiter der IHK, Handwerkskammer und durch Konsultanten der Sächsischen Aufbaubank montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr im Lichthof des Rathauses zur Verfügung.

Telefonische Auskunft und weitere finanzielle Beratung für Unternehmen erfolgt weiterhin unter der Ruf-Nr. 488 1041 (wochentags 8.00 bis 18.00 Uhr). Seit Sonntag wird auch ein aktualisiertes Merkblatt für Unternehmen "Nach dem Hochwasser - Was, Wie, Wer, Wann" herausgeben.

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