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Dresdner Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2002

Grundlage für Bodenrichtwerte: 1.400 Kaufverträge
Gutachterausschuss legt Übersichtskarte für den Berichtszeitraum 2001 vor

Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht die aktuelle Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2002.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale. Sie besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden.

Die in der Karte dargestellten Bodenrichtwerte für baureife Grundstücke wurden auf der Grundlage der gezahlten Kaufpreise ermittelt.
Der Gutachterausschuss erhält per Gesetz Abschriften von allen Immobilienkaufverträgen in Dresden. Diese Verträge werden unter Beachtung der grundstücksbezogenen Eigenschaften, wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Zuschnitt und Größe zusammengefasst.
Für die neue Bodenrichtwertkarte wurde die Kaufpreissammlung, über die nur der Gutachterausschuss verfügt, zum 1. Januar 2002 ausgewertet. Für die Wertfindung wurden rund 1.400 Grundstückskaufverträge aus dem Jahr 2001 genutzt.

Die in Dresden jährlich aktualisierte Bodenrichtwertkarte trägt zu einer Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bei. Jeder kann Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten.
Die Grundstückskaufverträge, die der neuen Bodenrichtwertkarte zu Grunde liegen sind mit dem amtlichen Umrechnungskurs an den Euro-Wert angepasst worden. Die Bodenrichtwerte mit Stand 1. Januar 2002 konnten deshalb aktuell in der neuen Währung Euro ermittelt werden.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Veränderungen der Bodenrichtwerte für Wohnbaulandflächen im Vergleich zum Vorjahr sowie die jeweiligen Eckwerte in den Ortsämtern (und Ortschaften) dargestellt:

Bodenrichtwerte Wohnbauland
Gebiete    Veränderungen der Mittelwerte zum Vorjahr: a, b, c, d, e Bodenrichtwert zum 01.01.2002
(Minimaler Wert EUR/m²)  (Maximaler Wert EUR/m²)
Dresden gesamt (mit neuen Gebieten)  c  min 20 max400
Ortsamt Altstadt     e    min120     max 300
Ortsamt Neustadt     d   min 120    max 310
Ortsamt Pieschen    d   min 60      max 220
Ortsamt Klotzsche    c    min 60      max260
Ortsamt Loschwitz    c   min 80      max 340
Ortsamt Blasewitz    d    min 60      max 400
Ortsamt Leuben   d   min 70      max 185
Ortsamt Prohlis (ohne Kauscha)       min 55    max235
Ortsamt Plauen    d    min 60      max 245
Ortsamt Cotta     c    min 50      max 275
Ortschaft Altfranken     c      min 60      max 110
Ortschaften Cossebaude/Oberwartha  c  min 60 max 125
Ortschaften Gompitz/Mobschatz     c      min 20      max 145
Ortschaften Langebrück/
Schönborn/Weixdorf   c   min 30   max 155
Ortschaft Schönfeld-Weißig        min 30      max 200
Gemarkung Kauscha        min 90      max 100

Veränderungen :
a     steigend + 11 % und mehr
b     leicht steigend + 6 % bis + 10 %
c     gleichbleibend - 5 % bis + 5 %
d     leicht fallend - 6 % bis - 10 %
e     fallend - 11 % und mehr

Die Bodenwerte veränderten sich im Vorjahresvergleich in den unterschiedlichen Lagen und Objektkategorien differenziert.
Werden die rein mathematischen Mittel der Bodenrichtwerte betrachtet, ist zu berücksichtigen, dass der Wegfall bzw. das Hinzufügen von Richtwerten die Mittelwerte verändern können, ohne dass die allgemeine Bodenwertentwicklung ausgedrückt wird.
Die Veränderung von einzelnen Bodenrichtwerten im Vergleich zur vorangegangenen Karte sind nicht nur marktabhängig, sondern auch durch das Abstellen auf die lagetypischen Geschossflächenzahlen (Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche) bedingt.
Des Weiteren treten durch die Umstellung auf die Euro-Währung Rundungsdifferenzen in geringem Umfang auf.

Vernachlässigt man die Rundungsdifferenzen der Währungsumstellung mit 3,0 Prozent erhöhten sich 7 Prozent der Bodenrichtwerte um durchschnittlich 11 Prozent, eine Wertverringerung trat bei 37 Prozent der Richtwerte um durchschnittlich 13 Prozent ein.
Die Bodenrichtwerte von freistehenden Einfamilienhaus-Baugrund-stücken sanken im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 Prozent. Bauplätze für Doppelhäuser und Reihenhäuser wurden im Mittel rund 1 Prozent preiswerter vermarktet.

Im Geschosswohnungsbau ist in der geschlossenen Bauweise ein größerer Preisnachlass als bei der offenen Bauweise mit Grundstücksgrößen von 600 m² bis 900 m² erkennbar. Hier erwies sich die gute Wohnlage mit einem Rückgang um 5 Prozent am werthaltigsten.
Im Mittel ergab sich im Vorjahresvergleich bei dem Geschosswohnungsbau ein Preisnachlass von rund 8 Prozent.
Steigende Preise konnten u. a. in Altstadt II auf der Winkelmannstraße von 800 DM/m² auf 450 EUR/m² und in Blasewitz auf der Goetheallee registriert werden.
Nachlassende Preise sind u. a. in der Inneren Neustadt, in Striesen sowie bei Mischnutzungen in Neustadt und Altstadt festgestellt worden. So veränderte sich z. B. der Bodenrichtwert am Schillerplatz von 1998 bis heute um rund - 40 Prozent.

Geringe Baulandpreise sind in den alten Dorflagen der Eingemeindungsgebiete, wie z. B. in Zöllmen, Steinbach und Roitzsch mit 20 EUR/m² ermittelt worden.
Gute Einfamilienhausbaustandorte werden auch in den neuen Dresdner Gebieten, wie z. B. in Pappritz mit Bodenwerten bis 200 EUR/m² gehandelt.
Für produzierendes und tertiäres Gewerbe (Handel, Dienstleistungen) ist ein Bodenrichtwertmittel von 92 EUR/m² aus Kaufpreisen entstanden. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 40 EUR/m² in Großluga bis 175 EUR/m² in Altstadt II an der Budapester Straße/Werdauer Straße.

Geringe Baulandpreise sind in den alten Dorflagen der Eingemeindungsgebiete, wie z. B. in Zöllmen, Steinbach und Roitzsch mit 20 EUR/m² ermittelt worden. Gute Einfamilienhausbaustandorte werden auch in den neuen Dresdner Gebieten, wie z. B. in Pappritz mit Bodenwerten bis 200 EUR/m² gehandelt. Für produzierendes und tertiäres Gewerbe (Handel, Dienstleistungen) ist ein Bodenrichtwertmittel von 92 EUR/m² aus Kaufpreisen entstanden. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 40 EUR/m² in Großluga bis 175 EUR/m² in Altstadt II an der Budapester Straße/Werdauer Straße.

Nähere und differenziertere Aussagen zu dem Geschehen auf dem Dresdner Immobilienmarkt können dem Grundstücksmarktbericht, der wie in den vorgenannten Jahren Mitte des II. Quartales erscheint, entnommen werden.
Die Bodenrichtwertkarte ist im Technischen Rathaus zu erwerben bzw. einzusehen.
Erstmalig besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte 1. Januar 2002 nicht nur als analoge Karte sondern wahlweise als pdf-Datei in digitaler Form zu erhalten. Die pdf-Datei, die per E-mail versendet werden kann, erleichtert dem Nutzer u. a. die Straßennamensuche und die Lesbarkeit.

Die Bodenrichtwertkarte mit rund 510 Richtwerten, mehrfarbig, Maßstab 1 : 25.000, ist erhältlich als analoge Karte bzw. pdf-Datei.
Gebühr nach 5. Sächs. Kostenverzeichnis: 80 EUR.
Verkauf als analoge Karte bzw. pdf-Datei (E-mail): Landeshauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden, E-mail: vermessungsamt-pv@dresden.de.
Abholung: Technisches Rathaus, Hamburger Straße 19, Planverkauf, I. OG, Zi. 1074 / 1076 Bodenrichtwertauskünfte: Technisches Rathaus, Zimmer 1106 / 1101, Telefon 03 51/4 88 40 62 / 68 / 71, Fax: 03 51/4 88 39 61, E-mail: vermessungsamt-gwe@dresden.de.
Neben der aktuellen Bodenrichtwertkarte und Grundstücksmarktberich-ten sind auch Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Äußere Neustadt, Pieschen, Hechtviertel, Loschwitz, Löbtau-Süd, Plauen, Cossebaude-Altstadt sowie Langebrück-Ortsmitte erhältlich.
Eine Aktualisierung der Besonderen Bodenrichtwerte in dem Städtebaulichen Entwicklungsgebiet Nickern ist in Vorbereitung.

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