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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/12/c_2897.php 28.05.2015 23:41:48 Uhr 05.05.2024 20:24:42 Uhr

Neu-Dresdner bitte umgehend anmelden

Eingetragener Wohnsitz wichtig für Finanzzuweisungen

Das Einwohneramt bittet alle nach Dresden zugezogenen Einwohner, die sich noch nicht angemeldet haben, das bis spätestens 27. Dezember nachzuholen. Auch wer erst innerhalb der letzten beiden Wochen des Jahres nach Dresden zieht oder gezogen ist, sollte dieser Bitte nachkommen und nicht die in Sachsen zugelassene Meldefrist von zwei Wochen ausschöpfen. Jeweils am 31. Dezember stellt das Statistische Landesamt die amtliche Einwohnerzahl der Stadt fest. Gezählt werden die in Dresden mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung gemeldeten Personen. Auf dieser Basis erhält die Stadt Finanzzuweisungen.

Anmeldungen sind in allen Meldestellen und Bürgerbüros zu folgenden Zeiten möglich:
Meldestellen:
montags und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Bürgerbüros:
montags bis freitags 8.00 bis 20.00 Uhr
sowie sonnabends 8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Bürgerbüros Gorbitz, Harthaer Straße 3 (Gorbitz-Center), Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3 (Atrium Rosengarten) und Prohlis, Prohliser Allee 10 (Jacob-Winter-Platz) haben auch am Sonnabend, 29. Dezember, 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

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