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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/12/c_2884.php 28.05.2015 23:41:39 Uhr 07.05.2024 19:49:21 Uhr

Förderrichtlinien für die Jugendhilfe geändert

Jugendamt weist auf zwei neue Richtlinien hin

Zum 1. Januar 2002 treten zwei neue Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie für freie Träger der Jugendhilfe in Kraft:

  • Die Richtlinie 1 beinhaltet die Förderung der so genannten Jugendpauschale für Leistungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes sowie der Erziehung in der Familie. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die die bereitgestellten Mittel vorrangig an freie Träger der Jugendhilfe weiterleiten.
  • Die Richtlinie 2 will strukturelle Defizite in der Jugendhilfe in Sachsen ausgleichen. Sie fördert für die Dauer von maximal drei Jahren freie Träger, die derartige Defizite ausgleichen können und über eine entsprechende Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendhilfeträger verfügen. Eine Zielvereinbarung des örtlichen öffentlichen Trägers mit dem Landesjugendamt ist eine Voraussetzung für die Förderung der betreffenden Projekte.

Darauf weist das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden hin. Außerdem werden per Verwaltungsvorschrift eine Reihe anderer Richtlinien des Sächsischen Sozialministeriums, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 31. Dezember 2001 beziehungsweise zum 31. Dezember 2002 außer Kraft gesetzt.

Zu den Veränderungen gibt das Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung, Auskunft. Außerdem sind die neuen Richtlinien und die Verwaltungsvorschrift zur Außerkraftsetzung von Richtlinien über das Internet unter www.netzwerk-dresden.de, Rubrik Förderung erhältlich. Unter der gleichen Adresse sind ab sofort auch die Antragsformulare abrufbar.

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