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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/12/c_2882.php 28.05.2015 23:41:38 Uhr 07.05.2024 19:33:15 Uhr

Räumpflicht künftig werktags bis 7 Uhr

Stadtrat beschloss neue Satzungen

Anlieger und Verkehrsteilnehmer haben dafür zu sorgen, dass der städtische Winterdienst nicht behindert wird. Nach der neuen Winterdienst-Anliegersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 50 vom 13. Dezember, müssen die zu reinigenden Flächen künftig werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr vom Schnee geräumt sein. Bei Schnee- und Eisglätte ist zu streuen.

Worin die Anliegerpflichten im Einzelnen bestehen und was vier weitere Satzungen regeln, kann im gleichen Amtsblatt nachgelesen werden: Auf den Seiten 12 bis 23 finden Sie den Wortlaut der Satzung für Straßenausbaubeiträge, die Krematoriums- und die Winterdienst-Anliegersatzung sowie die Änderungen der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Beitragsatzung für Kindertageseinrichtungen.

In der letzten Amtsblattausgabe dieses Jahres am 20. Dezember folgen die Satzung für Entschädigungen bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden und die Benutzerordnung der Städtischen Bibliotheken.

Der Stadtrat hatte alle Dokumente in seiner letzten Sitzung am 6./7. Dezember beschlossen. Sie treten ab heute, 13. Dezember oder am 1. Januar 2002 in Kraft. Die Winterdienst-Anliegersatzung gilt für Weixdorf erst ab 2004.

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