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OB Roßberg: Zwischenentscheidung zur Beigeordnetenwahl getroffen

Pressemitteilung

21. August 2001 / l / r (2 Seiten)

OB Roßberg: Zwischenentscheidung zur Beigeordnetenwahl getroffen

Wie im Widerspruch gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums Dresden vom 20.8.2001 zur Durchführung einer Stadtratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt Beigeordnetenwahl angekündigt, hat Oberbürgermeister Ingolf Roßberg über die beauftragten Anwälte heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt, der mit der Rechtswidrigkeit der Verfügung begründet wird. Damit liegt das Verfahren ebenso wie die zwischen CDU - F.D.P./DSU-Koalition und Oberbürgermeister strittige Frage Beigeordnetenwahl beim Verwaltungsgericht. Oberbürgermeister Roßberg hatte den Regierungspräsidenten bereits im Gespräch am 17.8.2001 darauf hingewiesen. Die Verfügung wäre entbehrlich gewesen.
Im Verfahren beim Verwaltungsgericht wurde eine Zwischenentscheidung getroffen: Der Oberbürgermeister wird vorläufig verpflichtet, die Wahl der Beigeordneten auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.8.2001 zu setzen. Dem ist der Oberbürgermeister bereits nachgekommen und hat die entsprechende vorläufige Einladung ohne Einhaltung von Frist und Form ausgelöst.
Diese Zwischenentscheidung nimmt die Entscheidung in der Hauptsache keinesfalls vorweg, sondern dient ausschließlich der Wahrung der Rechte von Betroffenen. Insofern wird die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters sogar bestätigt. Der Oberbürgermeister begrüßt, dass das Gericht sofort erkannt hat, dass Rechte von Dritten betroffen sind, die es zu schützen gilt. Dies sind jedoch nicht nur alle Mitglieder des Stadtrates, die die Wahl - sobald die Voraussetzungen zu deren Durchführung vorliegen - vornehmen werden, sondern auch die Öffentlichkeit, die rechtzeitig von der Wahl Kenntnis haben und - wie vor jeder öffentlichen Entscheidung - die Möglichkeit haben soll, ihre Auffassung mitzuteilen. Nicht zuletzt sind die Rechte der Bewerber zu schützen. Genau von diesen Gründen hat sich OB Roßberg beim Aufstellen seines Zeitplanes leiten lassen. Für den Oberbürgermeister wäre es aber nach wie vor nicht hinnehmbar, wenn die Stadtverwaltung künftig ohne ein Dezernat Umwelt und Kommunalwirtschaft nach außen repräsentiert würde: Nur wenn politische und fachliche Verantwortung von den Beigeordneten in dieser Breite jeweils einzeln und als Team getragen werden, kann Dresden seine Schlüsselaufgaben lösen - Wettbewerbsfähigkeit des Standortes sichern, den Haushalt sanieren, die Verwaltung modernisieren. Zu dieser Frage vermisse ich nach wie vor eine klare, inhaltliche Äußerung der Koalition und bin weiterhin für konstruktive Vorschläge zur Aufteilung der Geschäftsbereiche offen. Ohne Einvernehmen in dieser Angelegenheit ist eine Wahl von Beigeordneten nicht möglich.
Mit der Beschlussfassung zu TOP 4 (Geschäftskreise der Beigeordneten) kann in der Stadtratssitzung am Donnerstag das Einvernehmen hergestellt und damit der vorgesehene Zeitplan zur Beigeordnetenwahl eingehalten werden.




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