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EU-Bürger automatisch in Wählerverzeichnis für OB-Wahl aufgenommen

Pressemitteilung

9. Februar 2001 / l / r / Sg

EU-Bürger automatisch in Wählerverzeichnis für OB-Wahl aufgenommen

Zur Wahl des Oberbürgermeisters am 10. Juni 2001 sind auch Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigt. Wie alle Wahlberechtigten müssen sie dafür die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, d.h. sie sind spätestens am 10. Juni 1983 geboren. Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Dresden. Es genügt jedoch nicht, dass sie eine Nebenwohnung in Dresden haben. Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sein. Spätester Meldetermin ist der 10. März 2001.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nach deutschem Recht, nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
Die wahlberechtigten Unionsbürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

Das Wählerverzeichnis wird vom 21. Mai bis zum 25. Mai 2001 in den Wahlbüros öffentlich ausgelegt und kann in dieser Zeit, wenn erforderlich, noch berichtigt werden.
In Dresden sind zur Zeit 2.676 EU-Bürger gemeldet (Stand: 31.12.2000).



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