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Laub und Gehölzschnitt dürfen nicht verbrannt werden - Stadt informiert über sinnvolle Verwertung

Pressemitteilung

11. Oktober 2000 / l / sysie

Laub und Gehölzschnitt dürfen nicht verbrannt werden
Stadt informiert über sinnvolle Verwertung


Laub und Gehölzschnitt dürfen in Dresden nicht verbrannt werden. Diese Regelung hat mit dazu beigetragen, dass Dresdens Luft heute weniger belastet ist als noch vor Jahren. Dementsprechend gibt es viele Möglichkeiten, Laub und Gehölzschnitt sinnvoll zu verwerten.

Wer auf seinem Grundstück genügend Platz hat, kann dort die groben Schnittabfälle stapeln. Igel und andere Kleintiere, die für das ökologische Gleichgewicht im Garten wichtig sind, überwintern gern in solchen Quartieren. Wenn Pflanzenabfälle nicht auf dem eigenen Grundstück verrotten sollen, können sie auf den acht Wertstoffhöfen der Stadt und bei weitern vier Annahmestellen kostenfrei abgegeben werden. Adressen und Annahmezeiten sind im Abfallkalender des zweiten Halbjahres, Seiten 28/29 abgedruckt. Auch in den neuen Ortschaften von Dresden gibt es solche Annahmestellen (siehe untenstehende Übersicht). Die Annahmestellen zählt auch ein Informationsblatt auf, das vom Amt für Umweltschutz bereitgehalten wird. Auskunft gibt außerdem das Abfall-Infotelefon 4 88 96 33.

Darüber hinaus gibt es bis 30. November 2000 für Gartensparten die Möglichkeit, Container für die Erfassung von Grünabfällen anzufordern. Der vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung beauftragte Entsorger, die Humuswirtschaft Kaditz GmbH, Altkaditz 46, 01139 Dresden, Telefon 8 30 12 17, stellt die Container und holt sie ab. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Spartenmitgliedern zu tragen, das heißt die Rechnungslegung erfolgt direkt an die Sparte bzw. den benannten Verantwortlichen. Die Kosten für die Verwertung der Grünabfälle werden vom Amt für Abfallwirtschaft getragen.
Nur in Einzelfällen gestattet das Amt für Umweltschutz das Verbrennen von Pflanzenabfällen. In jedem Fall ist dafür eine Ausnahmegenehmigung der Behörde, Telefon 4 88 62 38, erforderlich. Gründe dafür liegen zum Beispiel bei einigen Grundstücken im rechtselbischen Hanggebiet vor. Dort fehlt ein geeigneter Zugang, um den Gehölzschnitt abtransportieren zu können.

Annahmestellen für Grünabfälle in den Ortschaften

Diese Annahmestellen wurden ausschließlich für die Annahme der in den Ortschaften anfallenden Grünabfälle eröffnet.



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