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OB Wagner und Parteien schließen Wahlkampfabkommen

Pressemitteilung

10. Oktober 2009/ l / r /Hö

OB Wagner und Parteien schließen Wahlkampfabkommen

Gemeinsame Erklärung für Fairness und demokratische Meinungsäußerung unterzeichnet

Auf Einladung von Oberbürgermeister Dr. Herbert Wagner haben sich heute früh im Rathaus die Vorsitzenden der im Dresdner Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf Grundsätze für den bevorstehenden OB-Wahlkampf verständigt. Am Tisch von OB Wagner unterzeichneten sie beigefügte Erklärung. Die Wahl des Oberbürgermeisters findet am 10. Juni 2001 statt.

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Erklärung

Der Dresdner Oberbürgermeister und die Vorsitzenden der im Dresdner Stadtrat vertretenden Parteien und Wählervereinigungen erklären:

Der bevorstehende Wahlkampf um das Amt des Dresdner Oberbürgermeisters soll fair und auf der Grundlage demokratischer Meinungsäußerung geführt werden. Dies verpflichtet insbesondere dazu, gegenüber den auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung politisch Andersdenkenden keine ehrverletzenden Äußerungen kundzutun, deren politische Veranstaltungen nicht zu stören und deren Wahl-Werbe-Materialien nicht zu verunstalten, zu zerstören oder zu beseitigen.

Parteien, Wählervereinigungen und sonstigen Gruppierungen oder Einzelpersonen, deren Ideologie u. a. in nationalistischem oder rassistischem Gedankengut wurzelt, sollen insbesondere im Gebäude Neues Rathaus (Dr.-Külz-Ring) und Kulturrathaus (Königstraße) weder Podium noch Gelegenheit zur Aktion gewährt werden.

Die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen erklären ausdrücklich ihren Verzicht, bei der Meldebehörde im Zusammenhang mit der Wahl zum Amt des Dresdner Oberbürgermeisters gemäß 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz Gruppenauskunft aus dem Melderegister zu beantragen.

Der Oberbürgermeister erklärt, auch bislang nicht im Dresdner Stadtrat vertretenen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl keine Gruppenauskunft aus dem Melderegister zu gewähren.

Dresden, 10. Oktober 2000


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