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In der Dresdner City müssen Hunde jetzt an die Leine

Pressemitteilung

5. Juli 2000 / l / r / IRi

In der Dresdner City müssen Hunde jetzt an die Leine

Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung wird gültig


In der Dresdner Innenstadt müssen Hunde jetzt an die Leine. Dies verlangt eine Ergänzung zur Polizeiverordnung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juni 2000 beschlossen hatte und die das Dresdner Amtsblatt morgen veröffentlicht. Am Freitag (7. Juli) werden die Bestimmungen zum Leinenzwang dann gültig.

Danach sind Hundehalter und -führer innerhalb des begrenzten Gebietes der Altstadt und der Neustadt verpflichtet, ihren Hund angeleint zu führen. Außerdem muss der Hund ein Halsband mit Steuermarke tragen.

Grenzen des Gebietes mit Leinenzwang

Ortsamt Altstadt

Könneritzstraße, Ammonstraße, Hauptbahnhof, Wiener Straße, Gellertstraße, Lennstraße, Güntzstraße, Sachsenallee, Terrassenufer bis Marienbrücke, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke

Ortsamt Neustadt

Stauffenbergallee, Rudolf-Leonhard-Straße, Buchenstraße, Hechtstraße, Hansastraße, Eisenbahnstraße, Uferstraße, außerhalb der Elbwiese, Brockhausstraße, Wilhelminenstraße, Fischhausstraße, Heideblick, Am Jägerpark, Radeberger Straße, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke




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