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Grundreinigung von Straßen im April

Pressemitteilung

28. März / l / so (2 Seiten)

Grundreinigung von Straßen im April

Stadt reinigt wieder Schnittgerinne und Gullys

Die Stadt beginnt ab Montag, 3. April, wieder die Straßengrundreinigung. Schnittgerinne und Gullys werden von ihrem Schmutz befreit. Die zu reinigenden Straßen wurden vom Amt für Abfallwirtschaft in Abstimmung mit den Ortsämtern ausgewählt. Wichtigste Kriterien waren überdurchschnittliche Beparkung, starker Laubbefall sowie Tageswassereinläufe.

In den betreffenden Straßen dürfen während der festgelegten Zeiten keine Fahrzeuge parken oder halten. Die Autofahrer sollten rechtzeitig ihre gewohnten Stellplätze räumen, um Behinderungen der Stadtreinigung zu vermeiden. Verkehrsschilder weisen 72 Stunden vor der Grundreinigung auf das zeitlich begrenzte, absolute Halteverbot hin. Fahrzeuge, die dennoch dort parken, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Reinigung erfolgt jeweils zwischen 7 und 14 Uhr. Die Straßen werden jeweils in der vorhergehenden Woche im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.




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