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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/ausbildung/brandmeister.php 04.04.2024 14:03:11 Uhr 25.04.2024 23:48:50 Uhr

Brandmeisteranwärter (m/w/d) bei der Feuerwehr Dresden

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Die Feuerwehr Dresden im Einsatz.

Berufswunsch Feuerwehrmann/-frau

Der Beruf des Feuerwehrmannes bzw. der Feuerwehrfrau ist nach wie vor bei vielen Kindern und Jugendlichen allgegenwärtig. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen haben Ihre Wurzeln in der Freiwilligen Feuerwehr oder Jugendfeuerwehr, wo sie zum ersten Mal mit der Feuerwehr in direkten Kontakt gekommen sind.

"Retten, Löschen, Bergen und Schützen“ -mit diesen Begriffen lässt sich grob der Aufgabenbereich der Berufsfeuerwehr umschreiben. Die Einsatzaufgaben sind ausgesprochen vielfältig und erfordern gut ausgebildetes Personal, das körperlich leistungsfähig und psychisch belastbar sein muss. Feuerwehrarbeit ist Teamarbeit. Der Einsatzdienst wird rund um die Uhr, durchgängig auch an Wochenenden und Feiertagen, im 24-Stunden-Schichtsystem geleistet. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Neben dem Einsatzdienst auf den Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden muss der Berufsfeuerwehrmann bzw. die Berufsfeuerwehrfrau während der einsatzfreien Zeit am Wachunterricht, Übungsdienst und am Dienstsport teilnehmen. Die Berufsfeuerwehrmänner und -frauen werden ins Beamtenverhältnis berufen.

Wie läuft so eine Ausbildung ab? Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen? Und was erwartet mich bei der Berufsfeuerwehr Dresden? Wir wollen auf diesen Seiten Antworten auf diese Fragen geben.

Was erwartet Sie bei der Feuerwehr Dresden?

Sie kommen in das Team einer der modernsten Berufsfeuerwehren Deutschlands. Die Berufsfeuerwehr Dresden verfügt neben der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) über fünf Feuer- und Rettungswachen. Sowohl in der IRLS, als auch im Einsatzdienst auf den Feuer- und Rettungswachen wird in drei Wachabteilungen in einem 24 Stunden-Schichtsystem gearbeitet. Der Dienstbetrieb auf den Feuer- und Rettungswachen beginnt morgens um 06:30 und dauert gemäß Rahmendienstplan bis 19:00 Uhr. Danach beginnt die Bereitschaftszeit bis zum nächsten Morgen. Um 06:30 Uhr ist dann Ablösung und Sie haben die nächsten zwei Tage frei.

Während der gesamten Laufbahnausbildung erhalten Sie Anwärtergrundbezüge gemäß des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) in Höhe von 1328,41 Euro (Stand 1. Januar 2020). Übrigens, wenn Sie bereits über die Qualifikation Notfallsanitäter verfügen, erhalten Sie zusätzlich für die Dauer der Laufbahnausbildung 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages als Zulage. Das sind derzeit (Stand 01.01.2020) 929,89 Euro.

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene, Fachrichtung Feuerwehr

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt nach § 7 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 470) geändert worden ist,
  2. einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
  3. mindestens 165 cm groß ist,
  4. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  5. nach amtsärztlichem Zeugnis über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den Dienst in der Fachrichtung Feuerwehr verfügt,
  6. das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Silber) erworben hat,
  7. aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlichem und schriftlichem Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint,
  8. bei der Einstellung in die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  9. mindestens den Führerschein der Klasse B besitzt.

Im Rahmen der Änderung der Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 14. Mai 2020 gelten folgende Regelungen bei der Feuerwehr Dresden:

  • In begründeten Einzelfällen können bei der Mindestgröße von 165 cm Ausnahmen zugelassen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einer Qualifikation als Rettungsassistent oder Notfallsanitäter können bis zu drei Monate Ausbildungszeit anerkannt werden.
  • Die Gruppenführerausbildung (B3) ist Bestandteil der Ausbildung.

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Tipps und Hinweise zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

Mit den Bewerbern, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses gliedert sich wie folgt:·

  • Sporttest
  • Theorietest
  • Praxistest

Mit den Bewerbern, welche den Eignungstests bestanden haben, wird ein unverbindliches Vorstellungsgespräch geführt. Erfolgreiche Bewerber werden anschließend beim arbeitsmedizinischen Dienst und zu einer Eignungsuntersuchung dem Amtsarzt vorgestellt.

physischer Eignungstest

  • Schwimmen 200 m und Streckentauchen
  • CKCU-Test
  • Wechselsprünge
  • Liegestütze
  • Beugehang
  • Kastenbumerang-Test
  • 3000 m Ausdauerlauf

Zur optimalen Vorbereitung auf den Sporttest sowie zum Erreichen des Deutschen Sportabzeichens empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich ausreichend Zeit dafür nehmen. Das Deutsche Sportabzeichen können Sie unter anderem beim Stadtsportbund Dresden ablegen. Termine und weiterführende Informationen finden Sie auf deren Webseite.

Zur besseren Orientierung welches Training sich für die Vorbereitung eignet, stehen Ihnen in der Linkliste (unterer Bereich auf dieser Webseite) neben Trainingshandbüchern der Deutschen Sporthochschule Köln/Deutscher Städtetage, auch das Trainingshandbuch "Fit mit der Feuerwehr" des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung. Damit können Sie sich optimal und zielführend auf den physischen Eignungstest vorbereiten.

theoretischer Test

  • Deutsch
  • Allgemeinwissen
  • Mathematik
  • Logik
  • Technisches Verständnis
  • Natur und Technik

Praxistest

Der Praxistest orientiert sich an den spezifischen Anforderungen des Berufsbildes Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau. Mit dem Besteigen der Drehleiter und dem Absolvieren eines Durchgangs durch die Atemschutzübungsanlage (ohne Atemschutz) weisen die Bewerberinnen und Bewerber ihre Höhentauglichkeit sowie die Fähigkeit nach, sich in dunklen, engen Räumen zügig zu orientieren und fortzubewegen. Weiterhin sind in verschiedenen Aufgabenstellungen handwerkliche und berufsorientierte Grundfähigkeiten zu präsentieren.

Es sind jeweils Mindestleistungen in den einzelnen Testabschnitten zu erbringen. Änderungen zum Eignungstest bleiben ausdrücklich vorbehalten!

Auswahlgespräch

Hier möchten wir Sie gern persönlich kennen lernen und Ihre Fragen beantworten.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO). Die Ausbildung setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

  • Grundausbildungslehrgang an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt
    • Dauer: sechs Monate
  • berufspraktische Ausbildung bei der Feuerwehr Dresden
    • Dauer: 14,5 Monate
    • darin enthalten sind
      • kennenlernen der Berufsfeuerwehr Dresden und berufspraktische Ausbildung (Dauer: 4 Wochen)
      • Auszubildende, welche noch keine rettungsdienstliche Qualifikation bzw. einen Führerschein Klasse C besitzen, werden in diesem Zeitraum dahingehend qualifiziert
      • Praktikum an zwei Feuer- und Rettungswachen
  • Abschlusslehrgang und Laufbahnprüfung
    • Dauer 0,5 Monate
  • Gruppenführerlehrgang (B3) an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt
    • Dauer: drei Monate

Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden von der Landeshauptstadt Dresden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Brandmeisteranwärter m/w/d ernannt. Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung können die Brandmeisteranwärter m/w/d nach Maßgabe freier Stellen in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.

Hinweise zu wesentlichen gesundheitlichen Anforderungen

Die Tätigkeit im Einsatzdienst der Feuerwehr ist mit Gefahren und Risiken verbunden. Das setzt eine einwandfreie, körperliche Verfassung voraus. Folgende wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien bestehen bei der Feuerwehr Dresden.

Gesundheitliche Anforderungen: 

    • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
    • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
    • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
    • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten)
    • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
    • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
    • Standardimpfungen nach STIKO:
      • Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis
      • Masern, Mumps, Röteln
      • Varizellen (serologischer Nachweis)
      • Hepatitis A und B

        Ausschlussgründe können insbesondere sein

        • Zustand nach Bandscheibenoperationen
        • Ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
        • Wirbelgleiten
        • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
        • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z.B. Wespengiftallergie)
        • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
        • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
        • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
        • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
        • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
        • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
        • chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
        • Blutgerinnungsstörungen
        • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
        • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
        • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
        • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
        • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
        • Selbsttötungsversuche
        • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
        • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z.B. Spielsucht, Internetsucht)
        • Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
        • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
        • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
        • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
        • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

      Zur Beachtung nach Laser-OP

      Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.

      Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.

      Ihre Bewerbung bei uns

      Die öffentliche Ausschreibung der Stellen „Brandmeisteranwärter m/w/d“ erfolgt im „Dresdner Amtsblatt“. Darüber hinaus publizieren wir die Stellenausschreibungen auf unseren Social-Media-Kanälen und auch hier auf unserer Webseite.

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      Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen über das Online-Bewerberportal der Landeshauptstadt Dresden.