Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6309.php 08.01.2021 17:08:16 Uhr 25.01.2021 02:36:59 Uhr |
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SG Fahrerlaubnisbehörde
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Besucherverkehr im Notbetrieb stark eingeschränkt
Vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 29. Januar 2021
Die Fahrerlaubnisbehörde bleibt zwischen Montag, dem 14. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, dem 29. Januar 2021 für den Besucherverkehr weiterhin im Notbetrieb während der Sprechzeiten geöffnet. Die Terminvergaben werden dabei zahlenmäßig beschränkt und gegebenenfalls nach Prioritäten vergeben.
Hinweis: Aufgrund der mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbundenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist die Stadtverwaltung montan nur bedingt leistungsfähig. Die Dresdner Bürger/-innen sind darum aufgerufen zu überprüfen, ob die Bearbeitung ihres Anliegens zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist oder ob sich ihr Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben lässt.
Für alle Anliegen sind die Mitarbeiter/-innen der Fahrerlaubnisbehörde zu den regulären Sprechzeiten per E-Mail oder Telefon unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- HOTLINE Fahrerlaubnisbehörde: 0351-4888061 bzw. 0351-4888060
- E-Mail: fuehrerscheinstelle@dresden.de
Coronavirus: Hinweise zur Terminvereinbarung
Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde bleibt auch weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Für Ihr Anliegen bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie die Terminreservierung nutzen.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Corona-Hinweise zum Besuch der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen, die Ausstellung von Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und Internationalen Führerscheinen sowie für den Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Kartenführerscheine.
Darüber hinaus überwacht sie Mehrfachtäter (Verkehrssünder) und Probefahrer.
Aktuelle Information zum Umtausch von Führerscheinen
Die EU hat festgelegt, dass bis 2033 alle alten Führerscheine in EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Diese Forderung hat der Gesetzgeber nunmehr in nationales Recht umgesetzt. Detaillierte Informationen über den zeitlichen Ablauf finden Sie auf der Seite Führerschein (siehe unten).