Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6299.php 08.01.2021 16:59:30 Uhr 16.01.2021 13:46:00 Uhr |
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Ordnungsamt
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Ordnungsamt schließt weitestgehend für den Besucherverkehr
Vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 29. Januar 2021
Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus durch direkten Bürger- bzw. Kundenkontakt bleiben im Ordnungsamt ab Montag, den 14. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, den 29. Januar 2021 folgende Behördenteile für den Besucherverkehr ganz oder teilweise geschlossen:
- Fundbüro
- Bußgeldbehörde
- Abteilung Gewerbeangelegenheiten
- Jagd-/Waffen-/Sprengstoffbehörde
- Nachlasssicherung
Anliegen können während der Schließzeit weiterhin per E-Mail, Post oder telefonisch erledigt werde.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird auch während des Notbetriebes die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen überwachen. Die Führungs- und Einsatzzentrale ist unter der Rufnummer 0351 488 6333 Montag bis Donnerstag von 8 bis 23, Freitag von 8 bis 2 Uhr und Samstag von 10 bis 2 Uhr erreichbar.
Hinweis: Aufgrund der mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbundenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist die Stadtverwaltung montan nur bedingt leistungsfähig. Die Dresdner Bürger/-innen sind darum aufgerufen zu überprüfen, ob die Bearbeitung ihres Anliegens zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist oder ob sich ihr Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben lässt.
Mit seinen vier Abteilungen ist das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Zum Aufgabenspektrum der Abteilung Sicherheitsangelegenheiten gehören u. a. die Koordination von Veranstaltungen und Versammlungen, die Bearbeitung waffenrechtlicher Erlaubnisse, die Anmeldung von Feuerwerken sowie der Bereich der Kfz-Zulassung und der Fahrerlaubnis.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst übernimmt die Überwachung und Durchsetzung der in der Landeshauptstadt geltenden Regeln.
Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldbehörde zuständig.
Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Betreibung eines Gewerbes.
Bitte folgen Sie der Gliederung, um zu den einzelnen Abteilungen zu gelangen.