Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7471.php 27.08.2024 09:50:32 Uhr 05.10.2024 23:20:41 Uhr |
SG Stadtordnungsdienst II
Die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes sind neben dem Sachgebiet der Besonderen Einsatzgruppe und dem der Parkraum- und Geschwindigkeitsüberwachung Teil des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) des Ordnungsamtes. Zu ihren übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gehört der Vollzug von Vorschriften über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, der Vollzug der Polizeiverordnung sowie der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus ist der Stadtordnungsdienst auch für die Kontrolle der Vorschriften über die Beseitigung von Müllablagerungen sowie Zwangsentstempelungen und Führerscheineinzüge zuständig. Die Überwachung der Einhaltung verschiedener Satzungen der Landeshauptstadt Dresden (z. B. Grünanlagensatzung, Satzung über die Ausübung von Straßenkunst) gehört ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.
Für sichere Schulwege
Während der Schulzeit kontrollieren und ahnden die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes täglich Verkehrsverstöße vor sowie im Umfeld von Schulen. Ein besonderer Fokus liegt auf den „Elterntaxis“, die durch ordnungswidriges Halten, Parken oder Wenden oftmals gefährliche Situationen verursachen. Morgendlicher Zeitdruck und ein hohes Verkehrsaufkommen vor den Schulen verschärfen die Situation zusätzlich. Die Kontrollen tragen zu einer Erhöhung der Sicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg bei.
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