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Presseinformationen
Pressemitteilung vom 18.12.2020
Auch im Lockdown: Arbeitsagentur und Jobcenter bleiben erreichbar
Die aktuelle Pandemie-Entwicklung führt in der Region zu erheblichen Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit und Betriebsschließungen. Das kann für einzelne Menschen zum Verlust des Arbeitsplatzes, für Soloselbständige zum Wegfall von Aufträgen und für Unternehmen zur Kurzarbeit führen. Andererseits suchen beispielsweise Unternehmen in systemrelevanten Branchen dringend zusätzliches Personal. Die Agentur für Arbeit Dresden und das Jobcenter Dresden bleiben für die Menschen und Unternehmen erreichbar und bieten weiterhin Hilfen und Unterstützung an.
Telefonische Erreichbarkeit unserer kostenfreien Hotlines, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Service-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
- Service-Hotline eService 0800 4 5555 03
- Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
- Service-Hotline für Selbständige: 0800 4 5555 21
- Sonder-Hotline für Soloselbständige & Freiberufler 0800 4 5555 23
- Service-Hotline Familienkasse 0800 4 5555 30
Zusätzlich haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter regionale Servicerufnummern eingerichtet, um auch bei einem erhöhten Anrufaufkommen die Erreichbarkeit sicherzustellen.
Telefonische Erreichbarkeit der kostenpflichtigen Hotlines, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Agentur für Arbeit Dresden: 0351 2885 2500
- Jobcenter Dresden: 0351 475 4444
Sollte der Anruf außerhalb der o.g. Servicezeiten liegen bzw. alle Servicemitarbeiter*innen im Gespräch sein, nimmt ein Anrufbeantworter die Gespräche entgegen. Ein Rückruf wird erfolgen.
Aktueller Hinweis telefonische Erreichbarkeit:
Am 24. und 31. Dezember und den anschließenden Feiertagen sind die Agenturen für Arbeit und Jobcenter telefonisch nicht erreichbar. Für Arbeitnehmer, die sich am 24. Dezember erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 28. Dezember melden. Für den 31. Dezember gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 4. Januar 2021 nachgeholt wird.
Online-Angebote
Unter www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken und www.jobcenter-digital.de befinden sich die digitalen Angebote von Arbeitsagentur und Jobcenter. So können sich Kundinnen und Kunden online arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen. Das Jobsuche-Profil kann ebenso von zu Hause aus organisiert werden. Direkte „Postfachnachrichten“ ermöglichen einen schnellen und direkten Draht.
Auch für Arbeitgeber hält der eService viel bereit: Sie können beispielsweise Kurzarbeitergeld online anzeigen und beantragen. Auch die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld können online an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea).
Weitere Online-Angebote
Kontakte und Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit
Informationen zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II): https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/faq-algii
Identitätsfeststellung in Zusammenhang mit der Arbeitslosmeldung www.arbeitsagentur.de/selfie-ident
Persönliche Gespräche
Persönliche Beratungen werden in zwingend notwendigen Einzelfällen weiter durchgeführt. Denn da wo es um Existenzen geht, gibt es Anliegen, die persönlich besprochen werden müssen. Für diese persönlichen Gespräche – ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin - sind sichere und hygienekonforme Zugänge eingerichtet.
Hintergrundinformationen:
Kundinnen und Kunden, die nicht wissen, ob ihre Weiterbildungs- oder Fördermaßnahme weiterhin durchgeführt wird, sollten sich direkt an die Bildungseinrichtung wenden. Die Maßnahmeträger geben genauere Auskünfte zur Fortführung des Lehrgangs.
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Kontakt
Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlickeitsarbeit im Jobcenter Dresden
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Sitz: Agentur für Arbeit Dresden, Henriette-Heber-Straße 6, 01069 Dresden
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